Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung. Eingerichtete Schutzzone betrifft Zeulenroda-Triebes, Weißendorf und Auma-Weidatal. Überwachungszone erreicht weitere Gemeinden im Landkreis Greiz und dem Saale-Orla-Greiz
(Greiz). Ein Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Greiz wurde am späten Donnerstagabend (2. Oktober) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Dabei handelt es sich um das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1). Ausgangspunkt war rund ein Dutzend tote Gänse und Enten in einem privaten Geflügelbestand im Zeulenroda-Triebeser Ortsteil Merkendorf. Diese Feststellung war durch den betreuenden Tierarzt als Verdachtsfall dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz gemeldet worden. Nach amtlicher Probenahme durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und sofortiger Untersuchung der Proben im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza erhärtete sich der Verdacht auf Geflügelpest. Daraufhin wurde auch der restliche Enten- und Gänsebestand des betroffenen Betriebes unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.
Aufgrund des Ausbruchsgeschehens hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Sperrzonen mit einem Radius von 3 km (Schutzzone) beziehungsweise 10 km (Überwachungszone) um den betroffenen Betrieb in Merkendorf geregelt sind. Konkret heißt das: Geflügelhalter in den definierten Sperrzonen dürfen ihr Geflügel und ihre Geflügelerzeugnisse bis auf Widerruf nicht verbringen, also verkaufen oder tauschen. Es wird außerdem ein Aufstallungsgebot angeordnet sowie die Durchführung von Geflügelausstellungen, -börsen und -märkten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, untersagt.
Die Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Greiz zur Eindämmung der Aviären Influenza sowie die Darstellung der Sperrzonen finden Sie unter www.landkreis-greiz.de/bekanntmachungen. Sie tritt am 4. Oktober 2025 in Kraft.

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