Wir erhielten einen Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung
Ich war 10 Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht Gera. Die ersten fünf Jahre wurde ich der Kammer der Richterin Tonndorf zugeordnet. Da die Richterin ein Kind bekommen hatte und zeitweise freigestellt war, wurden „unsere“ Fälle durch die Richter der anderen Kammern mit betreut. Damals lernte ich auch die Richterin Birgit Seehafer kennen. Mir ist in Erinnerung geblieben, dass sie uns Ehrenamtlichen alles geduldig erklärte und sich viel Zeit nahm. In meiner zweiten Amtszeit war ich der Kammer der Richterin Seehafer zugeordnet.
Ich kannte ihren Namen schon durch eine Freundin, die damals Gewerkschaftssekretärin der ÖTV und später Ver.di in Gera war. Mittlerweile ist sie seit vielen Jahren in Baden-Württemberg tätig. Eben jene Freundin rief mich am Montag an: „Hast du schon gehört, die Seehafer ist tot?“ Ich wusste, dass sie mit Frau Seehafer sehr gut befreundet war. Neudeutsch würde man BFF sagen.
Wir unterhielten uns etwas über sie. Ich erzählte ihr, was mir besonders von Frau Seehafer in Erinnerung geblieben war: „Wissen Sie, Herr Kramer, ich kann gut verstehen, dass Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer loswerden wollen. Alles verständlich. Leider sind die meisten Anwälte der Arbeitgeber zu „blöd“ (in Wirklichkeit benutzte sie ein anderes Wort!), eine Kündigungsklage ordentlich vorzubereiten. Deshalb verlieren die Arbeitgeber mindestens 80 % der Fälle.“ Damals war ich schockiert. Im Laufe meiner Amtszeit begriff ich, wie sehr sie Recht hatte.
Frau Richterin Seehafer handelte nicht nur stur Abfindungen heraus. Sie schaute auch hinter die Kulissen. In Erinnerung geblieben ist mir ein Fall eines Automobilzulieferers. Die Firma musste Insolvenz anmelden und den Betrieb einstellen. Der Kläger war verzweifelt. Er wollte arbeiten und keine Abfindung. Zusammen mit dem Beklagten kam Frau Seehafer zu einer Lösung. Da es schon jemand gab, der den Betrieb anschließend übernehmen wollte und der sich auch im Gerichtssaal befand, konnte sie erreichen, dass der Kläger eine Einstellungszusage bekam für das neue Unternehmen. Dem Kläger liefen die Freudentränen über die Wangen, als er den Saal verließ. Wenn er nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet geworden wäre, hätte er es wahrscheinlich laut singend verkündet.
Vielen lieben Dank, Frau Richterin, ich habe viel gelernt von Ihnen.
René Kramer


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