Sozialgericht Altenburg gibt Landkreis Greiz recht: Arbeitspflicht für Asylbewerber wurde in erster Instanz bejaht

(Altenburg/Greiz). Das Sozialgericht Altenburg hat bezüglich der Arbeitspflicht für Asylbewerber in erster Instanz dem Landkreis Greiz recht gegeben. Zuvor hatte ein im Landkreis Greiz ansässiger Asylbewerber gegen die Arbeitspflicht geklagt.

Nach diesem Urteil ist der Rechtsanwalt des Klägers in Berufung vor dem Landessozialgericht gegangen. Das Berufungsverfahren läuft aktuell noch. Der betreffende Asylbewerber geht mittlerweile einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Gera nach. Damit ist die ursprüngliche Zuweisung in eine verpflichtende Arbeitsgelegenheit ohnehin obsolet. Zudem haben drei weitere Asylbewerber, die sich einer Arbeitsaufnahme verweigerten, zwischenzeitlich den Landkreis Greiz verlassen.

Aktuell arbeitet der Landkreis Greiz mit 17 Trägern zusammen, die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereitstellen. Fünf Asylbewerber haben bisher ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei den Trägern erhalten. „Die Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich. Viele Asylbewerber sehen die Arbeit als eine Chance für sich. Gleichzeitig greifen wir konsequent bei denen durch, die sich einer Arbeitspflicht verweigern. Die klare Linie, die wir seit acht Monaten verfolgen, zeigt in jeglicher Hinsicht Wirkung“, betont Landrat Dr. Ulli Schäfer.

Offen gelassen wurde in der Pressemeldung des Landratsamtes die eigentlich interessante Information, wie viele Asylbewerber insgesamt im Landkreis Greiz residieren und wie viele davon einer Arbeitspflicht nachgehen.

Kommentar hinterlassen zu "Sozialgericht Altenburg gibt Landkreis Greiz recht: Arbeitspflicht für Asylbewerber wurde in erster Instanz bejaht"

Hinterlasse einen Kommentar