„Enteignungen von Schrottimmobilien sind künftig leichter möglich“ erweist sich als Nebelkerze. Die „Gesinnungsprüfung“ wird von der SPD gleich mit eingeführt.
(Berlin/ Greiz). In den letzten Tagen sickerte aus dem Bauministerium unter Ministerin Verena Hubertz (SPD) ein Gesetzentwurf (Referentenentwurf) durch. Nach außen propagiertes Ziel: Unter anderem soll es danach möglich sein, dass Schrottimmobilien leichter enteignet werden können. Für Städte wie Greiz, die Dank CDU-Politik der „blühenden Landschaften“ massiv unter Schrottimmobilien leiden, klingt das sicher positiv. Zuletzt sorgte die Immobilie in der Greizer Bruno-Bergner-Straße 2 für Aufsehen. Der Heimatbote Vogtland (HBV) berichtete dazu mehrfach.

In diesem Fall darf die Gemeinde ein als Schrottimmobilie geltendes Grundstück enteignen, um bestehende Missstände zu beseitigen oder die Mängel zu beheben, die negative Folgen für das soziale oder städtebauliche Umfeld haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer einem rechtskräftigen Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot nicht nachgekommen ist. Nebenher will man über § 178 (Seite 34/174) durch ein „Pflanzgebot“ noch mehr private Eigentümer drangsalieren, auf dem eigenen Grundstück (! Was geht das den Staat an?) „Festsetzungen umzusetzen“. Es wird immer abenteuerlicher.
Osterei? Versteckt im Gesetz warten weitere Überraschungen
Ganz nebenbei sollen Kommunen künftig ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn sie von geplanten Immobiliengeschäften mit Kriminellen oder Extremisten erfahren. Dies berichtet unter anderem die Plattform Kommunal.de unter Bezugnahme auf das Nachrichtenprotal NIUS in diesem Beitrag (Link): „Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV“



Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ macht man seit 2023 über die Waffenbehörden u.a. Jagd auf Sportschützen und Jäger, also sogenannte Legalwaffenbesitzer. Sofern sie es „gewagt“ haben, sich auf Listen der AfD für ihre Gemeinde kommunalpolitisch zu engagieren – häufig ohne dabei selbst Mitglied dieser Partei zu sein. Das Wahrnehmen des aktiven (wählen) wie passiven (gewählt werden) Wahlrechts ist Grundpfeiler einer Demokratie. Das allein reicht heutzutage aus, dass (Thüringer) Innenminister und Staatsekretäre sowie staatliche Behörden „durchdrehen“ und sich ihre „Extremisten“ quasi selbst „basteln“. Fällt das noch unter „Demokratie“?
Mit der Gesetzesänderung soll – so die Begründung im Referentenentwurf- beispielsweise verhindert werden, dass sich Rechtsextremisten in bestimmten Gebieten einnisten. Linksextremisten sind zwar der guten Ordnung halber genannt, dürften aber nicht ernsthaft gemeint sein. Es gibt bei der SPD wie bei den Grünen genügend Politiker, die genau aus dem „Milieu“ der linksextremen Hausbesetzer kommen- und die man seit Jahrzehnten gewähren lässt.
Zudem ist geplant, Gemeinden in sogenannten „Milieuschutzgebieten“ wieder ein Vorkaufsrecht zu gewähren, um die Praxis vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus November 2021 wiederherzustellen. Personen mit Ansichten, die vom Verfassungsschutz als gefährlich eingestuft werden, sollen künftig vom Hauskauf ausgeschlossen werden. Die Baurechtsreform zielt darauf ab, die „Gemeinwohlorientierung“ zu stärken und sozialen Problemen vorzubeugen. Dazu soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um der „räumlichen Ausbreitung organisierter Kriminalität und extremistischer Bestrebungen“ entgegenzuwirken.
Klingt harmlos? Ist es mit Blick auf das Grundgesetz jedoch nicht.
Das ist ein wichtiger Punkt! Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung immer wieder betont, dass das Eigentumsrecht aus Art. 14 Grundgesetz (GG) weit auszulegen ist und auch den Erwerb und die Veräußerung von Eigentum schützt. Ein Vorkaufsrecht, das auf die weltanschauliche Ausrichtung eines Erwerbers abzielt, könnte daher tatsächlich als verfassungswidrig angesehen werden, da es den Grundsatz der Gleichheit und die Freiheit des Eigentums verletzt.
Die SPD-Bauministerin Verena Hubertz plant also durch Gesetz, den Kommunen zu erlauben, die politische Gesinnung von potenziellen Hauskäufern zu überprüfen? Dazu sollen Gemeinden künftig beim Verfassungsschutz anfragen können, ob es Hinweise auf „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gibt. Der Begriff „Verfassungsschutzbehörde“ wird dabei elegant durch Verweis auf das – kürzlich zum x-ten Male geänderte – Waffengesetz umgangen.


Wenn der Verfassungsschutz solche Indizien findet – oft reichen schon regierungskritische Äußerungen im Internet – erhält die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und kann den Kauf der Immobilie blockieren. Bei der ausgezeichneten Haushaltslage vieler Kommunen und dem top Zustand unserer Straßen und Brücken ist das sicher leicht umzusetzen. Ups, da hat sich Sarkasmus in den Beitrag eingeschlichen.
Sie waren immer regierungskonform? Wirklich? Denken Sie darüber lieber noch mal nach!
In den letzten, sagen wir mal, 11 Jahren, haben Sie sich jemals mal regierungskritisch geäußert? Haben Sie das allgegenwärtige „Wir schaffen das“ auf Facebook kritisiert? Oder haben Sie sich der angebotenen Bratwurst mit der dazugehörigen „Impfung“ verweigert? Haben Sie das Wort Impfung vielleicht einmal in Anführungsstriche gesetzt? Waren Sie vielleicht sogar auf Demos gegen die Maßnahmen während der „Pandemie“? Haben Sie vielleicht öffentlich kritisiert, dass der Greizer Bürgermeister sich nicht vermittelnd einsetzte zwischen Polizei und Spaziergängern?
Gerade in Greiz kam es zu massiven Zusammenstößen mit der Polizei, nachdem Innenminister Georg Maier (ebenfalls SPD. Zufall?) vor Ort seine Thüringer Truppen persönlich eingepeitscht hatte! Das Video, als der Polizist in der Greizer Weberstraße eine Frau durch Stoßen zu Fall brachte, kursiert noch im Internet.
Oder gehen wir an den Anfang des Jahres 2026, als Israel und die USA völkerrechtswidrig Iran angriffen? Haben Sie das verurteilt? Haben Sie sich über Preissteigerungen (z.B. an der Tankstelle – auch aufgrund der CO2-Steuer) aufgeregt? Gibt es Fotos von Ihnen mit einem „Palituch“?
Finden Sie es schlecht, dass Ihre Söhne im Alter von 17 – 45 plötzlich wieder den Staat fragen müssen, bevor sie länger als drei Monate ins Ausland reisen? Reisefreiheit ist ein Menschenrecht:
Artikel13 der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) besagt: „Jeder hat das Recht, in jedem Staat, einschließlich seines eigenen, zu reisen und sich aufzuhalten, sowie das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“
Bei anderen wird die Bedeutung von Menschenrechten ununterbrochen beschworen! Damit nicht genug. Ergänzend dazu legt Art. 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) fest:
„Jeder, der sich rechtmäßig im Gebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich frei darin zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.“
Sehen Sie: So schnell können Sie ins Visier des Inlandsgeheimdienstes kommen. So wird der Verfassungsschutz oft bezeichnet. Damit grenzt sich der „Verfassungsschutz“ als „Inlandsgeheimdienst“ von weiteren Geheimdiensten in der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist für die Auslandsspionage zuständig. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist für die militärische Sicherheit in der Bundeswehr zuständig.
Der Verfassungsschutz ist dann künftig immer involviert. DDR 2.0 lässt grüßen.
In Deutschland gibt es 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Jede der 16 Bundesländer hat eine eigene Landesbehörde für Verfassungsschutz, die für die Inlandsaufklärung zuständig ist. Die Behörden-Organisation ist dabei nicht einheitlich. Einige Länder haben eigenständige Verfassungsschutzbehörden. Während andere Bundesländer – wie z.B. Thüringen – die Aufgabe des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes einer Abteilung ihres Innenministeriums zuweisen. In beiden Fällen sind sie politisch weisungsgebunden! Die Aufgaben per Gesetz sind jedoch gleich: Sie sind zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb Deutschlands. Ihre Aufgaben umfassen die Beobachtung und Analyse von Gruppen und Personen, die die Verfassung oder die freiheitlich- demokratische Grundordnung (fdGO) gefährden könnten. Was das konkret ist? Da sind der Phantasie der „Schlapphüte“ kaum Grenzen gesetzt- mit gaaaaanz viel Interpretationsspielraum. Der vor Gericht dann häufig nicht hält.
Desweiteren gibt es ein Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das BfV ist die Zentralstelle für den Verfassungsschutz in Deutschland und hat seinen Sitz in Köln. Es ist für die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung zuständig.
Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten dabei eng mit anderen Sicherheitsbehörden wie der Polizei und dem Bundesnachrichtendienst (BND) zusammen. Sie selbst haben aber keine polizeilichen Befugnisse. Sie bleiben verdeckt im Dunklen, dürfen keine Festnahmen durchführen oder Zwangsmaßnahmen anwenden.
„Ich war immer auf der Seite der Guten“ – eine typisch deutsche Fehleinschätzung
Das werden jetzt einige denken: „Ich habe Teddybären geworfen, bin für mehr Migration und war sogar auf Demos gegen die Opposition. Außerdem habe ich Frau Weidel als N-Schlampe bezeichnet und Herrn Höcke als F*********. Mir kann also nichts passieren.“ Doch was ist, wenn sich der politische Wind dreht? Denn wie Sie oben lesen können, geht es um „extremistische Bestrebungen“. Was diese sind, bestimmen die jeweiligen Machtverhältnisse.
Was ist, wenn in Ihrer Gemeinde/ Stadt nicht mehr die Parteien am Ruder sind, die bisher ungern Baugenehmigungen für Balkone, Pools etc. erteilten? Dafür schnell und zügig Anträge für „Gebetshäuser“ genehmigten. Wenn also nicht mehr die Parteien politische Verantwortung tragen, die heute das Wort „Menschrechte“ quasi für jeden im Munde führen. Nur nicht für hier geborene und aufgewachsene Menschen mit der Nationalität „deutsch“ (nicht zu verwechseln mit dem Begriff „Staatsbürgerschaft“!). Kostenlose medizinische Behandlung für „Flüchtlinge“ wird als Menschenrecht propagiert. Die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen deutscher Arbeitnehmer bei deutschen Krankenversicherungen dagegen nicht. Seltsame Logik eines Finanzministers Lars Klingbeil (SPD), finden Sie nicht?
Fänden Sie es dann toll, wenn plötzlich Sie als „Extremist“ gelten? Genauso ist es heute schon – alles nur eine Auslegungsfrage. Dann könnten plötzlich Sie keine neue Immobilie erwerben. Was wäre, wenn man (nach einer solchen Veränderung der politischen Landschaft durch demokratische Wahlen) feststellen würde, dass Sie Ihre Immobilie „zweckentfremdet“ benutzt haben. Eine Geburtstagsfeier mit Ihren Freunden, die oftmals die gleiche politische Einstellung wie Sie haben, könnte als getarnte Versammlung ausgelegt werden. Denn es soll Zeiten (nach dem 2. Weltkrieg!) gegeben haben, dass sogar Bestandsimmobilie enteignet wurden. Zu Corona-Zeiten wurde unter Beweis gestellt, auf welche aberwitzigen Ideen der Staat und die ihn beherrschenden Parteien kommen können. Auch das sie nicht davor zurückschrecken, Menschen mit gegenteiliger Argumentation politisch und real „kaltzustellen“ und strafrechtlich zu verfolgen. Menschen deswegen sogar einzusperren. All das war in unserer „Demokratie“ mehr oder weniger problemlos und ohne großen Aufschrei der Medien oder des Volkes möglich. Und nun?
Kommentar: Verfassungsbruch mit Ansage? Wehret den Anfängen!
Schon im Beitrag konnten wir uns mit Sarkasmus nicht zurückhalten. Man darf gespannt sein, ob dieser Referentenentwurf eines SPD-geführten Ministerium tatsächlich Realität wird. So wie „plötzlich“ der Ausreiseantrag a la DDR für Männer bis 45 Jahre seitens eines Herrn Pistorius (was für ein Zufall – auch SPD!) seit 1.1.2026 still und leise Realität wurde. Keiner will es gewesen sein. Hier kann es für jeden Bürger nur eine klare Ansage geben: Wehret den Anfängen!
Dieser Gesetzentwurf ist ein Desaster für das Verfassungsrecht. Den Hauskauf von der politischen Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Geheimdienstes abhängig zu machen ist keine Wohnungspolitik. Sondern Treiber oder Unterstützer solcher Ideen betreiben ideologische Steuerung. Ohne Urteil, ohne Straftat, ohne rechtliches Gehör soll entschieden werden, wer Eigentum erwerben darf. Mit diesem Gesetzentwurf wird mindestens dreimal das Grundgesetz (GG) gebrochen: Artikel 11 GG (Freizügigkeit) perveriert zur Gesinnungskontrolle, Artikel 14 GG (Eigentum) wird zur Verhaltenslenkung missbraucht, Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) wird faktisch ein Maulkorb verpasst. Nichts neues, wie man aus Corona-Zeiten kennt. Auch da erwiesen sich staatliche Maßnahmen als verfassungswidrig!
Was als „Städtebaurecht“ positiv daherkommt, bedeutet im Klartext: Der Staat bestimmt, wer wo wohnen darf? Gern erinnern wir dazu an folgendes Zitat:
„Freiheit stirbt immer zentimeterweise. Guido Westerwelle (FDP) in Anlehnung an Karl-Hermann Flach
Der SED-Staat DDR 1.0 hat das praktiziert – ein Bundesministerium macht es jetzt über das Baurecht neu. Das ist mit der Meinungsfreiheit unvereinbar und schlicht verfassungswidrig. Er ist wieder da- der SED-Staat der „Nationalen Front“ mit völlig abstrusen Ideen. In der Ausprägung DDR 3.0. Die DDR 2.0 scheinen wir übersprungen zu haben.

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