
Der Weg zum gläsernen Bürger?
Zweimal ist sie schon gescheitert, die Vorratsdatenspeicherung. 2008 sollten Telekommunikationsanbieter Daten ihrer Kunden ohne Anlass speichern. Die Regierung Merkel hatte ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass bei Datenschützern die Alarmglocken läuten ließ. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz. 2015 gab es einen erneuten Versuch der nächsten Regierung Merkel, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch dieses wurde 2026 durch das BVG gestoppt. 2018 wählte der Deutsche Bundestag den CDU-MdB Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgericht. Dort wurde er 2020 zum Präsidenten gewählt.
Der nächste Versuch
Letzten Mittwoch, die Ablenkung war groß wegen des Golfkrieges, der Spritpreise und den ausufernden Ukrainehilfen, beschloss das Bundeskabinett, wieder unter Führung eines CDU-Kanzlers, ein weiteres Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Regierung plant Speicherpflicht für IP-Adressen – Kritik an möglichem Verstoß gegen Grundrechte
Mit einer geplanten Speicherpflicht für IP-Adressen will die Bundesregierung Ermittlungen gegen Straftäter und Terrorverdächtige erleichtern. Internetanbieter sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, alle vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Auf diese Informationen dürfen Strafverfolgungsbehörden allerdings nur zugreifen, wenn ein konkreter Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigt den Vorstoß: „Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen.“ Der digitale Raum dürfe kein „Paradies für Straftäter“ sein.
Was ist eine IP-Adresse?
Die IP-Adresse funktioniert wie eine digitale Postanschrift: Sie identifiziert Computer und andere Geräte im Netz. Da Adressen häufig neu vergeben werden, ist es ohne Speicherung später kaum möglich nachzuvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt welche IP-Adresse nutzte. Mit der Neuregelung sollen insbesondere Online-Betrüger und Täter verfolgt werden können, die Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern verbreiten.
Kritik an anlassloser Speicherung
Widerstand kommt auch von den Grünen. Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic erinnert daran, dass frühere Versuche der Vorratsdatenspeicherung mehrfach vor Gericht gescheitert seien. Auch jetzt bestünden Zweifel, dass der neue Vorschlag einer juristischen Überprüfung standhält. Zudem bleibe eine Sicherheitslücke – etwa bei Taten im Darknet oder länger zurückliegenden Fällen.
Die AfD hat sich ebenfalls gegen diese Gesetzesvorlage ausgesprochen. Sie stellte u.a. im Bundestag dazu eine kleine Anfrage, die von der Bundesregierung beantwortet wurde. (Fragen und Antworten hier)
Das Bundesjustizministerium zeigt sich dagegen zuversichtlich, dass die Neuregelung verfassungsfest ist. Anders als frühere Entwürfe ermögliche sie keine Erstellung von Persönlichkeits- oder Bewegungsprofilen. Ermittler sollen lediglich nachvollziehen können, welchem Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet war – nicht jedoch, welche Webseiten diese Person besucht hat.
Kommentar
Wieder und wieder versucht die Bundesregierung die Rechte der Bürger einzuschränken. Erinnern Sie sich noch an den 11. September 2001 und die damit „nur ein paar Monate dauernden“ verschärften Sicherheitsvorkehrungen? Den Fingerabdruck im Pass, den Körperscanner usw.? Alles hat heute noch Bestand. Und während wir uns über Timmy den Wal, Trump, Iran, Ukraine und offene Grenzen aufregen, wird im Hintergrund die Schlinge um die persönliche Freiheit enger und enger gezogen. Sie wollen sich ein Haus kaufen? Sind Sie denn politisch auf Linie? Sie wollen in den Urlaub? Ist Ihr CO²-Budget noch hoch genug? Mit dem jetzt geplanten Gesetz schafft sich diese Regierung die Möglichkeit, noch genauer auf Ihre Daten zuzugreifen. Bald liest Big Brother mit, noch bevor Sie die Nachricht abgeschickt haben. Oder schaltet Ihre Handykamera ein, während Sie sich ein Erwachsenenfilmchen anschauen. Durch geschickte Formulierungen im Gesetz kann es durchaus sein, dass die Daten länger als drei Monate gespeichert werden, weil noch „keine Zeit war“, sie auszuwerten.
Und wo ist eigentlich die FDP?
Das Zitat „Freiheit stirbt immer zentimeterweise“ stammt ursprünglich von dem liberalen Vordenker Karl-Hermann Flach. Bekanntheit erlangte es jedoch vor allem durch Guido Westerwelle, der es in seiner historischen Abschiedsrede als FDP-Vorsitzender auf dem 62. Bundesparteitag in Rostock am 13. Mai 2011 verwendete. Westerwelles Mahnung richtete sich gegen die schleichende Aushöhlung von Bürgerrechten unter dem Vorwand der Sicherheit. Seine zentralen Thesen waren:
Das „Immunsystem“ der Bürger: Er betonte, dass die Freiheit nicht allein durch Politiker stirbt, sondern dann gefährdet ist, wenn die Bürger ihr eigenes „Immunsystem“ gegen Freiheitsbedrohungen vergessen.
Gefahr durch das „leise“ Verschwinden: Freiheit wird laut Westerwelle selten durch einen plötzlichen Akt der Gewalt zerstört. Sie schwindet eher durch oft gut gemeinte gesetzliche Verschärfungen, die Bürgerrechte „scheibchenweise“ reduzieren. „Terror“ , (selbst hereingeholte) „Islamisierung“ und andere „Ausreden“ taugen da prima als „Nebeltöpfe“ für die Innenpolitiker. Zur Not tut es auch die AfD.
Hoffen auf das Bundesverfassungsgericht? Prognose: vergebens.
Zweimal hat das BVG schon diese Vorhaben der Regierung gestoppt. Die Verhandlungen dazu führte immer der 1. Senat des BVGs. Dessen Vorsitzender ist gleichzeitig Präsident des BVG. Wer ist jetzt BVG- Präsident? Richtig, Stephan Harbarth (CDU!). Glaubst Du immer noch an Zufälle in der Politik?
Jetzt wäre die Möglichkeit für die FDP, aus dem 5%-Keller wieder nach oben zu kommen. Doch Kubicki tingelt lieber mit markigen Sprüchen durch die Talkshows als zukünftiger FDP-Chef. Reden kann er wirklich. Nur handeln tut er nicht. Denn über sein Abstimmungsverhalten, vor allem während der Corona-Maßnahmen, kann man durchaus geteilter Meinung sein. Im Fernsehen große Klappe, im Bundestag von ihm Zustimmung oder Enthaltung. So wird die FDP weiter bei Fast Drei Prozent herum dümpeln. Zurecht, wie ich finde.
Braver deutscher Michel: „Ich bekomme schon mit, wenn man mich im Visier hat“
Nein, das wirst du nicht. Bei einem Bekannten wurde gestern mal die FRITZ!-Box kontrolliert. Weil sein Internet immer lahmer wurde. Ergebnis: Täglich um 04.02 (wo er noch im Tiefschlaf ist) greift ein Störsender (Radar) auf sein W-LAN zu (incl. der Klammerbemerkung!). Um 06.38 Uhr ebenfalls – da steht der Bekannte regelmäßig unter der Dusche. Ohne Internet-Nutzung. Na, immer noch von der eigenen Aussage überzeugt?
Richtig und ernsthaft bekommst Du erst dann (wirklich) mit, wenn früh um 6 Uhr die schwer bewaffnete Polizei zwecks Durchsuchung an die Tür donnert. So wie beim Campact-Chef. Sollte es dir passieren, dann hole dir bei Gericht einen Beratungsschein für 15 €. Dann kannst du dir einen Anwalt leisten. Die oberste Regel bei oder nach solchen Maßnahmen lautet: „Nichts sagen.“ Du musst auch dein Handy nicht entsperren. Allerding kann die Polizei deinen Finger unter Zwang drauf pressen, um es zu entsperren. Fragen nach deinem Ziffercode brauchst du nicht beantworten. Zu guter Letzt: Sind wir uns jetzt einig, dass die – ach so bequeme – Face-ID eine wirklich sehr dumme Idee ist?


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