Greizer Strafverteidiger: Kein Interesse an Fachveröffentlichungen zum Thema Hausdurchsuchung

(Greiz). Nach unserem Artikel „Teddybär verfassungsfeindlich?…“ vom 14.07.2025 erreichten unsere Redaktion Nachfragen von ganz normalen Bürgern, wie man sich generell bei Hausdurchsuchungen oder im Umgang mit der Polizei verhält. Die durchaus nicht immer „Dein Freund und Helfer“ ist. Sondern Teil der Exekutive – und damit Staatsmacht. Sie setzt politische Vorgaben eines ggf. übergriffigen Staates durch- egal wie falsch sich diese ggf. herausstellen (Corona- Maßnahmen sind das Paradebeispiel dafür).

Da Rechtsauskünfte nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind, wollte die Redaktion nichts falsch machen. Wir haben daher bei Greizer Strafverteidigern nachgefragt, ob diese Interesse an einer entsprechenden Fachveröffentlichung hätten. Einer antwortete bisher nicht. Ein anderer teilte explizit mit, dass hieran bei uns kein Interesse besteht.

Schade. Denn auch redaktionelle Artikel zu komplexen Fachfragen des Strafrechts können durchaus einen gewissen Werbeeffekt auslösen. Zumal seitens Polizei und Staatsanwälte die unangekündigte Besichtigung bürgerlicher Bademäntel zu früher Morgenstunde offenbar einfacher zu realisieren ist als das Wegsperren von Intensivstraftätern. Die Prioritäten verschieben sich halt. Ob das der Wähler an der Wahlurne honoriert, darf bezweifelt werden.

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