Stadt Greiz zerfällt? Maulkorb für Kreisräte?

Die "blühenden Landschaften" der CDU sind also Absperrgitter bei zerfallenen Gebäuden? Foto: trö/grz

Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig? Landrat beantwortet keine Fragen mehr?

(Greiz). Nach jahrzehntelangen „Beobachten“ (ein nettes Synonym für „wegschauen“) durch Stadtverwaltung und Landratsamt wird nun beim „DUK“ (dem ehemaligen Konsum-Kaufhaus) die Vernachlässigung der letzten Jahrzehnte offenkundig. Seit dieser Woche findet man dort ebenfalls eine Absperrung des Gehweges.

In der Kreisstadt zeigt sich also weiter, wie die versprochenen „blühenden Landschaften“ der CDU konkret aussehen. Nach der Aufregung wegen des im Raum stehendenden Gebäudeabriss Bruno-Bergner-Straße 2 (inclusive Sperrung der Bundesstraße B94) folgte ein weiteres Gebäude in der Carolinenstraße (der HBV berichtete hier). Damit nicht genug, nun auch die „gute Stube“ der Stadt auf dem Markt bzw. der Marktstraße. Das immer hoch gelobte Jugendstil-Ensemble der Kreiststadt droht zu zerfallen, der Charme von Greiz geht stückweise verloren.

Der Greizer Bürgermeister Alexander Schulze wird nun – wie bei der Bergnerstraße – vermutlich ebenfalls auf die Zuständigkeit der Bauordnungsbehörde des Landkreises verweisen? Ganz so einfach ist es nicht. Auch die Stadtverwaltung hätte durchaus aktiv werden können. Aber lieber schauten die bisherigen Greizer CDU- und SPD-Bürgermeister dem Verfall zu. Sie bauten sich statt dessen aus Steuermitteln zu den Wahlen eigene „Leuchttürme“. Die sich hinten und vorne nicht rechnen und zur Belastung künftiger Generationen werden.

Noch schlimmer scheint aber Landrat Dr. Ulli Schäfer drauf zu sein. Hatte man bisher den Eindruck, dass er sich aus den Fußstapfen seiner Vorgängerin lösen will, fällt er nun in altbekannte Muster zurück. Fragt man nämlich als Presse bei Kreisräten zur o.g. Entwicklung nach, bekommt man den frischen „Maulkorberlass“ des Rechtsamtes (man darf unterstellen, im Auftrag des Landrates) gezeigt. Der Landrat will partout keine Fragen mehr beantworten, die den übertragenen Wirkungskreis betreffen. Als da wären Ausländerproblematik, Ordnungsamt und Waffenbehörde oder eben auch die Bauordnungsbehörde. Das Zauberwort lautet nun – wie bei seiner Vorgängerin – „fehlende Befassungskompetenz.“

Die spricht der Landrat den gewählten Kreisräten ab, obgleich diese mit ihm den Landkreis gemeinsam „verwalten“. Denn gemäß § 101 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind weder Kreisräte noch Stadträte (hier: § 22 ThürKO) „Legislative“ wie z.B. der Landtag oder Bundestag. Auf der Kommunalebene sind beide Organe (Landrat/ Kreistag sowie Bürgermeister/Stadtrat) jeweils Teil der Verwaltung. Wie aber sollen gewählte Kommunalpolitiker ihr Wahlamt sachkundig ausüben, wenn Bürgermeister und Landräte bei notwendigen Informationen „mauern“? Was haben sie denn zu verbergen?

Denn mit Ausübung des Fragerechts wollen sich Kreisräte (bei Stadträten analog) nicht konkret in die Verwaltungsarbeit einmischen oder diese gar vorgeben. Sondern ihren Wählerauftrag erfüllen. Wenn Bürger bei ihnen nachfragen, wollen sie sich für fundierte Antworten schlau machen. Das verweigert Landrat Ulli Schäfer nun. Ob das klug ist?

Bei unseren Recherchen wurde uns schon deutlich gemacht: Kreisräte fühlen sich nicht als „Fingerheber“ zuständig, wenn der Landrat einen Haushalt braucht. Wenn er keine Antworten mehr geben will, wird er künftig wohl nur bei seinen eigenen „Steigbügelhaltern“ noch Zustimmung für seine Haushaltsentwürfe finden. Da reichen die Stimmen aber nicht. Das dürfte in Zukunft mehr als spannend werden.

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