Erneute Amtspflichtverletzungen des Greizer Bürgermeisters

Die Geschäftsordnung (GO-SR) regelt die Abläufe im Stadtrat und seinen Ausschüssen. (Screenshot: Website der Stadt Greiz)

Kommunalaufsicht gibt AfD- Bürgerfraktion Greiz zum wiederholten Male Recht

(Greiz).„Wahlen müssen als geheime Wahl erfolgen, die aber in öffentlichen Sitzungen stattfinden müssen.“ sowie „Beschließende Ausschüsse müssen öffentlich tagen.“ Das ist die Quintessenz von zwei Schreiben der Greizer Kommunalaufsicht an die AfD-Bürgerfraktion im Stadtrat Greiz (liegen der Red. vor).

Zum wiederholten Male hatte die AfD-Fraktion bei der Rechtsaufsichtsbehörde Verstöße gegen die Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bzw. die eigene Geschäftsordnung des Stadtrates (GO-SR) angemahnt. Der Chef der AfD-Bürgerfraktion, Wirtschaftsjurist Torsten Röder, zeigt sich erfreut darüber, dass die Kommunalaufsicht die Rechtslage analog zu seiner Fraktion sieht. „Die Zeiten eines französischen Sonnenkönigs a la ´Der Staat bin ich´ sind vorbei! Dem hat die Kommunalaufsicht nun erneut einen Riegel vorgeschoben. Als Bürgermeister hat Alexander Schulze rechtskonform zu handeln. Macht er aber nicht, sonst wäre diese Nachhilfe nicht nötig.“ meint Röder dazu. Worum ging es bei diesen zwei Entscheidungen konkret?

Erst Rechnungsprüfungsausschuss verhindert…

Seit der Wahl im Mai 2024 verhinderte Bürgermeister (BM) Alexander Schulze (parteilos, CDU/GfGRZ) die Konstituierung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) fast 18 Monate lang. Erst nach Intervention der AfD im Oktober bei der Kommunalaufsicht wurde der RPA endlich im November 2025 nachgeholt. Seit 1990 war es in Greiz gelebte Praxis, dass der RPA-Vorsitz durch einen Vertreter der größten Oppositionsfraktion gestellt wurde. Für die IWA-PR war dies bis 2024 Notarin Ricarda Gebauer. Zur Wahl 2024 verdoppelte die AfD ihre Sitze im Greizer Stadtrat. Sie stellte nun die zweitgrößte Fraktion. Angesichts des bisherigen Verhaltens war der AfD klar, dass analog zu Berlin und Erfurt auch in Greiz die Fraktionen CDU/ Gemeinsam für Greiz (GfGRZ) sowie SPD/LINKE/Grüne (SPD/L/G) politische Gepflogenheiten nicht einhalten werden. Dennoch gab es dazu zwischen allen Fraktionen Absprachen, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

… dann Absprachen zwischen Fraktionen gebrochen

Obgleich der AfD-Fraktionschef mit fast 25-jähriger Berufserfahrung in der Rechnungsprüfung mehr als qualifiziert ist, war die AfD damit einverstanden, dass weiter die IWA-PR den RPA-Vorsitz führt. Absprachegemäß sollte Röder bestenfalls durch Enthaltung als Stellvertreter „geduldet“ werden, um den RPA- Vorsitzenden fachliche Unterstützung zu geben. Aber selbst das war dem BM offenbar noch zu viel. Er setzte die Wahl in eine nichtöffentliche Sitzung, wo nur CDU- und SPD- Vertreter gewählt wurden. Sowohl Philipp Wünsch (IWA-PR) als auch Torsten Röder (AfD-Bürgerfraktion) fielen durch, wie Recherchen unserer Redaktion belegen. Offenbar braut sich aber für den nächsten RPA am kommenden Mittwoch (11.02.2025) noch mehr zusammen. Den Fraktionen liegen inzwischen diverse Prüfberichte des Landesrechnungshofes sowie des städtischen Rechnungsprüfungsamtes vor. Deren Ergebnisse lassen den BM wohl nicht gut aussehen. Ist das der Grund, warum Alexander Schulze das Rechnungsprüfungsamt abschaffen will? Da die Kommunalaufsicht zudem antragsgemäß eine Neuwahl gefordert hatte, dürfte die nächste RPA-Sitzung also nochmals spannend werden.  

Intransparenz bei Beschlüssen muss künftig der Vergangenheit angehören

Die zweite Beanstandung der Kommunalaufsicht drehte sich um die von der AfD aufgeworfene Frage, warum zahlreiche beschließende Ausschüsse generell nur nichtöffentlich tagen? Dazu hatte sich nämlich bereits im Stadtrat ein Streit entzündet, u.a. mit Stadträten wie Holger Steiniger (LINKE) oder Ines Wartenberg (SPD). Beide betonten in dieser Debatte ihre langjährige Tätigkeit im Stadtrat Greiz und verfolgten die Argumentationslinie „Das haben wir schon immer so gemacht.“

Mit dieser stereotypen Antwort gab sich Fraktionsvize Cornelia Tristram nicht zufrieden und hakte wiederholt nach. Tristram dazu: „Für uns war und ist das intransparente Vorgehen ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 ThürKO. Ich hatte dazu sowohl bei der Kommunalaufsicht in Greiz als auch im Landesverwaltungsamt Weimar wiederholt nachgefasst. Weil wir gegenüber unseren Wählern auch zu Antworten verpflichtet sind. Das können wir nicht, wenn alles hinter verschlossenen Türen beschlossen wird.“ Die Hartnäckigkeit von Tristram wurde belohnt, die Kommunalaufsicht gab ihr Recht: Wenn beschließende Ausschüsse anstelle des Stadtrates handeln, gilt in der Regel der Öffentlichkeitsgrundsatz.

Dazu Röder klarstellend: „Von jeder Regel gibt es Ausnahmen. Die sind in der GO-SR geregelt und im Einzelfall dann auch zu begründen. Auch das hat bisher weder Alexander Schulze noch die ihn tragenden Fraktionen CDU/GfGRZ und SPD/L/G interessiert. Unter Verstoß gegen die ThürKO wie auch die eigene GO-SR agierten Ausschüsse quasi wie Geheimbünde. Das macht unsere Fraktion nicht mit.“ Die Kommunalaufsicht stellte auch hier klar, dass die bisherige Praxis ab sofort der Vergangenheit angehören muss.

Die GO-SR regelt in § 3 Absatz 5, zu welchen Sachverhalten nichtöffentlich getagt werden darf. (Screenshot: Website der Stadt Greiz)

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