Abbruch der Stadtratssitzung vom 10.12.2025 – Jens Geißler beanstandete die vom Bürgermeister versandten Ladungen
(Greiz). Nach dem sehr angenehmen Teil der Ehrungen für verdienstvolle Greizer fanden sich ab 19.00 Uhr alle Stadträte plötzlich in den Niederungen der Kommunalpolitik wieder. Die schon oft monierte Kommunikationspolitik des Greizer Bürgermeisters führte dazu, dass es nach dem Sektempfang plötzlich haarig wurde. Denn schon bei TOP „2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung“ wurde deutlich, dass Bürgermeister und Stadträte unterschiedliche Auffassungen von rechtskonformen Handeln haben. Letztendlich musste die Stadtratssitzung ab TOP 2 abgebrochen werden.
Es existieren drei verschiedene Versionen von Ladungen
Zum Verständnis für den Leser muss allerdings ein bisschen ausgeholt werden. Bürger und Medien können sich üblicherweise auf der Internetseite der Stadt Greiz (hier zu finden) sowohl über den Sitzungskalender als auch Zeitpunkt und Tagesordnung (öffentlicher Teil) anstehender Sitzungen des Stadtrates (SR) der Stadt Greiz bzw. seiner Ausschüsse informieren. Dies galt auch für die Sitzung am 10.12.2025.
Seitens der Stadtverwaltung wurde mit Datum 05.12.2025 die entsprechende Tagesordnung veröffentlicht (siehe Screenshot, die volle Tagesordnung finden Sie unter diesem Link, letzter Abruf 11.12.2025, Stand 14.12.25 „gelöscht“!).

Letztlich führte der hier gezeigte Tagesordnungspunkt (TOP) 4 zum Eklat. Dieser TOP erschien für die Stadträte erstmals auf der Ladung vom 08.12.2025, mit der Bürgermeister offenbar seinen Fehler vom 02.12.2025 korrigieren wollte. Denn wie die Redaktion aus informierten Kreisen erfuhr, war in der „form- und fristgerecht“ postalisch versandten Ladung an die Stadträte (Datum: 02.12.2025) dieser „TOP 4. Diskussion Beteiligungsbericht“ nicht auf deren Tagesordnung enthalten. Somit hatten die Stadträte weder Zeit noch Kenntnis, sich auf diesen TOP mit sehr umfassenden Beteiligungsberichten vorzubereiten. Jedoch waren die Geschäftsführer aller stadteigener Gesellschaften am 10.12.2025 bereits anwesend, der TOP sollte also „durchgezogen“ werden.
Diese zweite Ladung an die Stadträte vom 08.12.2025 litt jedoch gleich an zwei Mängeln: Erstens war die gesetzlich normierte Mindestfrist von vier Kalendertagen nicht eingehalten worden. Diese dient dazu, damit sich Stadträte ordnungsgemäß vorbereiten können. Zweitens erfolgte die Zustellung nur via E-Mail, obgleich sowohl das Gesetz (Thüringer Kommunalordnung) als auch die eigene Geschäftsordnung des Stadtrates Greiz (GO-SR) eine postalische Übersendung vorschreiben.
Formvorschriften regeln den geordneten Umgang untereinander – und sind auch von allen einzuhalten.
Diese GO-SR (für Interessierte: Link zum nachlesen) mit heute geltenden Vorschriften hatte der Bürgermeister am 19.6.2024 übrigens selbst eingebracht. Sie war damals mehrheitlich (mit den Stimmen von CDU/ Gemeinsam für Greiz sowie SPD/LINKE/Grüne) beschlossen worden. Sämtliche klarstellenden Änderungsvorschläge von der AfD- Bürgerfraktion bzw. Fraktion IWA-PR waren am 19.6.2024 von diesen Fraktionen kraft Mehrheit „abgebügelt“ worden.
Ladungsvorschriften sind nicht nur bloße Formvorschriften. Sondern in nahezu allen Lebensbereichen generell ein scharfes Schwert. Bei der Justiz (ZPO, StPO etc.), nach BGB-Vorschriften bei Vereinen oder Kapitalgesellschaften. Ebenso auch und besonders in politischen Gremien gemäß ThürKO. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, die das Handeln eines Bürgermeisters regeln oder eben auch begrenzen. Das sieht der Greizer Bürgermeisters (BM) Alexander Schulze (parteilos, auf Mandat der CDU im Amt) offenbar anders. Verstöße sind nur möglich, weil sich die – ihn tragenden – Fraktionen dafür nicht interessieren. Und sie sind kein Einzelfall: Vergabe von 600 T€ für Sanierung Rathaus als „Eilentscheidung“ (obgleich der BM nur bis 25 T€ ausgeben darf), Ladungen zu Ausschüssen, die es gar nicht gibt, Nichtausführung von Stadtratsbeschlüssen und vielem mehr. Es sind jedoch alle Stadträte verpflichtet worden, Gesetze zu achten.
Zusammenfassung: Es existier(t)en also drei Versionen einer Ladung! Die vom 02.12.2025 (an die Stadträte per Post), die vom 05.12.2025 (im Internet veröffentlicht, inzwischen gelöscht) und die vom 08.12.2025 (vom BM-Büro via E-Mail an die Stadträte versandt). Erkenntnis für den Leser: Der Bürgermeister und die ihn tragenden Fraktionen halten sich nicht an die – von ihnen selbst beschlossene – Geschäftsordnung.
Beratungsresistenz des Greizer Bürgermeisters? Rechtsverstöße leider kein Einzelfall.
Seit 2019 waren Vorgehen bzw. Kommunikation des Greizer BM immer wieder Stein des Anstoßes. Auf deutsch: Es gab Beschwerden bei der Kommunalaufsicht Greiz. Jedoch erfolgten diese nicht durch die den Bürgermeister tragenden Fraktionen. Sowohl die Fraktion CDU/ Gemeinsam für Greiz (unter Führung des damaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigen Bildungsministers Christian Tischner) als auch SPD/LINKE/Grüne folgten bisher BM Alexander Schulze widerspruchslos und trugen nahezu jede seiner Entscheidungen, auch die falschen, mit.
Dagegen rügte die AfD-Bürgerfraktion wiederholt fehlerhaftes Verhalten, oft erfolgreich. Zuletzt im November bezüglich ihres Antrages auf Ältestenrat. BM Alexander Schulze versuchte dies „auszusitzen“. Auf rechtliche Intervention der Antragstellerin wurde dies durch die Kommunalaufsicht Greiz zwar unterbunden. Es führte aber dennoch zu einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den BM (wir berichteten), die laut unseren Recherchen noch nicht abgeschlossen ist. Das Kommunikationsniveau war und ist – auch nach außen erkennbar – seitens des Greizer Bürgermeister „eisig“. Denn er ignoriert bestimmte Stadträte schon bei der Begrüßung und er reagiert – so auch der Eindruck von Besuchern der Sitzungen – auf Wortmeldungen bestimmter Fraktionen „angefressen“.
Jens Geißler (IWA-Pro Region) beanstandet Ladungsmangel. Konfusion beim Stadtratsvorsitzenden
Diesmal war es jedoch nicht die AfD-Bürgerfraktion, die intervenierte. Sondern die 4-köpfige Fraktion der Interessengemeinschaft für Wirtschaft und Arbeit/ Pro Region (IWA-PR), welche erkennbar die Nase voll hatte und dies auch so klar formulierte. Der langjährige IWA-PR-Stadtrat Jens Geißler monierte formell einen Ladungsmangel, da mehrere Ladungen für diese Sitzungen existieren. Er verwies darauf, dass die anwesenden Geschäftsführer städtischer Gesellschaften da sind, also seitens des Präsidiums (BM und SR-Vorsitzender) erkennbar nach der Ladung vom 08.12.2025 verfahren werden soll. Die Stadträte hätten diesen TOP aber erst am 08.12.2025 erfahren. Geißler verwies auf die oben bereits genannten Mängel.
Beanstandungen von Ladungsmängel können (zum Schutz vor Missbrauch dieses Instruments) nur zum Beginn der Sitzung erfolgen. Dies war bei Geißler der Fall. Mehr noch: Ladungsmängel müssen zu ihrer Wirksamkeit auch „geltend gemacht werden“, also klar artikuliert werden. Vor allem aber: Sie müssen letztlich Folgen haben. Wer also einen Ladungsmangel moniert, im übrigen dann aber folgenlos weiter an der Sitzung teilnimmt, „heilt“ quasi den angezeigten Mangel selbst. Jens Geißler hatte aber in seiner Beanstandung deutlich gemacht, dass er und die Fraktion IWA-PR diese Sitzung verlassen würden.
Dennoch wollte der Stadtratsvorsitzende Holger Steiniger (DIE LINKE) nonchalant darüber hinweg gehen. In dem er einfach die Ladung vom 2.12.2025 in Kraft setzen wollte. Hier hakte Torsten Röder mit einer Wortmeldung nach. Er verwies ebenfalls auf die unterschiedlichen Ladungen samt ihrer Mängel. Der Fraktionschef der AfD-Bürgerfraktion widersprach Steiniger bei seinem Vorgehen unter Hinweis der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Zudem zitierte Röder im Stadtrat aus dem Standard- Kommentar zu § 35 ThürKO. Hiernach kennt die Rechtsvorschrift bei Ladungsmängeln kein Pardon. Zitat:
„Geltend machen bedeutet, dass das Gemeinderatsmitglied zum Ausdruck bringt, wegen des Ladungsmangels nur unzureichend (oder gar nicht) auf die Sitzung vorbereitet zu sein (zu wenig Zeit, zu wenig Anhaltspunkte wegen fehlender Tagesordnungspunkte usw.). Es drückt damit aus, dass Ladungsmangel Bedeutung, d.h. Geltung, hat. Bringt auch nur ein mangelhaft geladenes Gemeinderatsmitglied diese Gründe vor, so ist die Sitzung abzubrechen wegen fehlender Beschlussfähigkeit (§ 36 Abs. 1 Satz 2 ThürKO). (Quelle: Uckel, Thür. Kommunalrecht, RN 8.3 zu § 35 ThürKO)
Genau das hatte Jens Geißler zuvor getan. Röder verwies Steiniger insbesondere auf den letzten Satz im oben genannten Zitat. Ferner verwies er mit einem weiteren Zitat darauf, das aus dem Geltendmachen eines Ladungsmangels dem Antragsteller kein Nachteil erwachsen darf. Da lediglich Mitgliedsrechte in Anspruch genommen werden. Selbst dann nicht, wenn die Sitzung „platzt“. Denn die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ladung trägt kraft Amt immer der Bürgermeister.
Damit war die Konfusion im Stadtratspräsidium komplett, das Murren in der CDU-Fraktion unüberhörbar. Stephan Marek (SPD) beantragte daraufhin einen Ältestenrat. Dem wurde einstimmig zugestimmt und SR- Vorsitzender Holger Steiniger unterbrach die Sitzung. Nach längerer Auszeit kamen die vier Fraktionsvorsitzenden sowie BM Schulze und der SR-Vorsitzende zurück. Steiniger teilte den Stadträten anschließend mit, dass „der Ältestenrat beschlossen habe, die aktuelle Sitzung abzubrechen.“ Der Ältestentrat ist aber ein Beratungs- und kein Beschlussorgan! Die Sitzung wurde daraufhin vom Stadtratsvorsitzenden beendet.
Dem Vernehmen nach äußerten sich einzelne CDU-Stadträte hinsichtlich der Befürworter dieser Entscheidung hörbar mit unflätigen Begriffen. Das zeigt nicht nur wenig Anstand. Sondern noch mehr fehlenden Willen, sich als Stadtrat mit selbst beschlossenen Regularien auseinanderzusetzen.
Im Anschluss tagte dann der Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung.

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