Bleiben Rügen des Thüringer Rechnungshofes für Bürgermeister folgenlos?

Der "Negativ"-Prüfbericht des Rechnungshofes hat 53 Seiten (Quelle: Thür. Rechnungshof)

Auch im Landkreis Greiz fühlen sich Bürgermeister als über den Gesetz stehend?

(Rudolstadt/ Greiz). Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofes (ThürRH), Kirsten Butzke, präsentierte medial und somit öffentlich die Ergebnisse vom Prüfungen der Kommunen. Auch von Kommunen aus dem Landkreis Greiz. Die kamen dabei nicht so gut weg. Offenbar fühlen sich einige Bürgermeister im Landkreis Greiz als „über dem Gesetz stehend?“

Langenwetzendorf und Greiz wurden öffentlichkeitswirksam in den Medien gerügt

Beim Thema Beamtenrecht fiel neben dem Unstrut-Hainich-Kreis auch der Landkreis Greiz auf. Konkret die Landgemeinde Langenwetzendorf unter Bürgermeister Kai Dittmann (CDU). Dort wurden zu keiner Zeit (in den betrachteten Jahren 2023 und 2024) regelmäßige Beurteilungen für die beschäftigten Beamten erstellt. Man verwies dabei auf „anlassbezogene Beurteilungen.“ Das aber ließ der ThürRH so nicht gelten. Denn ohne regelmäßige Beurteilungen könne eben „nicht rechtssicher festgestellt werden, ob ein verbeamteter Bewerber der Bestgeeignete für eine ausgeschriebene Stelle ist.“

Beide Kommunen sollen daraufhin versichert haben, ihre Beurteilungspraxis entsprechend umzustellen. Das wird im Gemeinderat Langenwetzendorf die umtriebige Opposition freuen, die darauf sicher ein wachsames Auge haben wird.

Greiz: Neuer Prüfbericht aus 2025- ein „Negativbericht“ mit „nur“ 53 Seiten (statt bisher 94 Seiten beim Vorläufer)

Die Rüge bezüglich der Stadt Greiz sorgte für deutlich mehr Kopfschütteln bei den Prüfern. Nicht nur, dass sich Bürgermeister, Kämmerin und Stadtrat (zumindest die den BM tragenden Fraktionen) nicht daran störten, dass die Haushalts (HH)-Satzungen nicht entsprechend der ThürKO bekannt gemacht wurden. An sich muss dies bis zum 30.11.des Vorjahres erfolgen. In einem Jahr erfolgte die Vorlage erst im September des laufendes HH-Jahres!

Die Rechtsfolge: Bis dahin befindet sich eine Kommune in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“- im Durchschnitt in Greiz vier Monate lang (ohne Haushalt). Greiz durfte dann nur geplante, „unabweisbare“ Ausgaben tätigen. Ausgaben für freiwillige Leistungen sind in diesem Fall quasi ganz gesperrt. Das Bürgermeister (BM) Alexander Schulze (parteilos/ Mandat der CDU) mit Rechtsvorschriften auf Kriegsfuß steht, beweist nicht nur der kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Gera verlorene Prozess bzgl. der Wahlämter im Stadtrat (HBV berichtete darüber hier ). Sondern auch die wiederholten Beanstandungen der Kommunalaufsicht Greiz.

Trotz Verbot während der vorläufigen HH-Führung gab BM Schulze – gebucht unter dem Allerweltsposten „Öffentlichkeitsarbeit – u.a. Steuergelder aus für

  • Sektempfang zur Einweihung eines Defribrillators in der Vogtlandhalle,
  • Bewirtung eines Rechtsanwaltes in einem Greizer Eiscafe während eines „Arbeitstreffens“ und auch
  • Geburtstagsgeschenke für Mitarbeiter der Stadtverwaltung Greiz.

Für letzteres müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft Gera (Mitarbeiter im öffentlichen Dienst dürfen keine Geschenke annehmen) oder zumindest das zuständige Finanzamt Altenburg hellhörig und aktiv werden. Denn ob diese Geschenke ordnungsgemäß versteuert wurden, darf angesichts des bisherigen Verhaltens des Greizer Bürgermeisters schwer bezweifelt werden. Glaubt man verlässlichen Quellen, sind die o.g. Feststellungen aber nur die Spitze des Eisberges. Frei nach dem Osterspruch: „Wo da etwas ist, findet man noch viel mehr.“

Der ursprüngliche Prüfbericht – als sogenannter „Negativbericht“ – vom 08. Januar 2020 hatte sage und schreibe 94 Seiten. Der Bericht bezog sich allerdings mit dem Zeitraum 2013 bis 2017 auf die Amtszeit von Gerd Grüner (SPD). Sein Nachfolger, Bürgermeister Alexander Schulze, bekam diesen Bericht quasi als „Osterei“ nach seinem Amtsantritt in den Korb gelegt.

Viel getan hatte er aber nicht. Insider erinnern sich sicher noch an die 40-minütige (!) Haushaltsrede des Chefs der AfD-Bürgerfraktion, Torsten Röder (parteilos) im Jahr 2020. Dort hatte er Punkt für Punkt alle Versäumnisse aufgelistet, warum der damals vorgelegten Entwurf des Haushaltes (HH) nicht den Rechtsvorschriften entsprach. Die meisten Punkte fanden sich dabei schon im benannten Prüfbericht. Die Kämmerin musste Röder dabei in weiten Teilen seiner Kritik Recht geben. Gestört wurde die Rede damals von Holger Steiniger (DIE LINKE) und wiederholt vom CDU- Fraktionschef Christian Tischner, dem heutigen Bildungsminister. Dafür entging er – nach mehrfachen Ermahnungen durch den Stadtratsvorsitzenden Dr. Andreas Hemmann (SPD) – nur knapp einem Rauswurf aus der Sitzung. Vielleicht war es deshalb die erste – und bisher auch einzige – Sitzung des Greizer Stadtrates, die aufgezeichnet wurde? Der Öffentlichkeit blieb sie nur kurz erhalten- dann verschwand die Aufzeichnung im Nirvana.

Der „Negativ“-Prüfbericht des Rechnungshofes hat 53 Seiten (Quelle: Thür. Rechnungshof)

Der nun vorgestellte Bericht vom 10.07. 2025 (bezüglich der Nachprüfung für die Jahre 2018 bis 2024) ergab jede Menge alter Beanstandungen, aber eben auch neue. Der neue Prüfbericht enthält zwar „nur noch“ 53 Seiten „Negativbericht“ , dafür jede Menge neuen politischen Sprengstoff. Bisher wurde dieser Bericht – laut verlässlichen Quellen – nur im nichtöffentlich tagenden Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Stadtrates der Stadt Greiz behandelt. Auch die Weiterleitung in der üblichen Beratungsfolge laut Geschäftsordnung, also Haupt- und Finanzausschuss sowie Stadtrat, werden bisher verweigert. Man darf (und muss!) die Frage stellen: Warum?

Details dazu waren wegen des „Maulkorberlasses“ des Greizer BM aus Kreisen des Stadtrates nicht zu erfahren. Unsere Redaktion hat sich daher mit einer Presseanfrage direkt an den Thüringer Rechnungshof gewandt.

Kommentar hinterlassen zu "Bleiben Rügen des Thüringer Rechnungshofes für Bürgermeister folgenlos?"

Hinterlasse einen Kommentar