Verfassungsgericht-Präsident will den VGH in politischer Richterwahl instrumentalisieren. Verfassungsbruch mit Ansage?

(Erfurt/ Weimar). Dr. Klaus‑Dieter von der Weiden, der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVGH), hat in einem YouTube-Interview offenbart, dass er im Falle weiterer angeblicher »Blockaden« bei der Besetzung des Richterwahlausschusses durch die AfD-Fraktion »Lösungen« parat habe. Wie diese aussehen sollen, benannte v.d.Weiden nicht.

Die dahinter stehende Botschaft ist dennoch unmissverständlich: Das Gericht soll sich in die politische Besetzung von Richterposten einmischen, um die gesetzlich vorgesehene Sperrminorität zu umgehen. Hintergrund ist die konsequente Haltung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die ihr laut Thüringer Verfassung und darauf aufbauenden Gesetzen zustehenden Minderheitenrechte zu verteidigen.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD‑Fraktion, erklärt dazu:

»Von der Weiden kündigt faktisch einen kalten Staatsstreich an – getarnt als vermeintliche Problemlösung. Wer das demokratische Recht auf Sperrminorität durch verfassungsrichterliche Winkelzüge aushebeln will, verlässt endgültig den Boden des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung.

Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, wenn der Präsident eines Landesverfassungsgerichts selbstgefällig über nicht näher bezeichnete »Lösungen« fabuliert, um der Regierung genehme Richter durchzusetzen. Der Verfassungsgerichtshof hat Recht zu sprechen – nicht Politik zu gestalten. Wer sich als Richter für politische Machtspielchen hergibt, hat im höchsten Gericht des Landes nichts verloren. Die Befangenheit von der Weidens in Verfahren mit AfD-Bezug verfestigt sich zusehends. Für künftige Verfahren kommt er als Richter nicht mehr in Betracht

Pressemeldung der AfD-Landtagsfraktion vom 24.07.2025

Hintergrund:

Das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz – Thür VerfGHG) vom 28. Juni 1994 wurde von der – damals allein regierenden – CDU beschlossen. In § 3 Absatz 1 Satz 2 lautet die Vorschrift bezüglich der „Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes“ sehr eindeutig:

Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags auf sich vereinigt.

Dies wurde durchaus aus gutem Grund so formuliert. Richter am ThürVGH brauchen die breite Akzeptanz für ihre Wahl und ihre Arbeit. Geht es bei den VGH-Entscheidungen doch um nicht weniger, ob und wie sich Politik und Verwaltung an die Vorschriften der Thüringer Verfassung halten bzw. zu halten haben.

Kalte Staatsstreiche – ganz ohne Luftgewehr und Rollatoren – scheinen derzeit aber in Mode zu sein. Nicht nur in Thüringen. Im Bund will die SPD (als deutlich kleinerer Koalitionspartner!) mit dem Beharren auf ihren Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ebenfalls Rahmenbedingungen schaffen, damit künftig in ihrem Sinne Recht gesprochen wird. Schafft sie das, kann sie sogar die CDU „abräumen“- ganz ohne Wahl. Dieses Szenario hat ein Professor für öffentliches Recht sehr exakt seziert.

In Berlin bleibt die Polizei völlig untätig, wenn in der Bannmeile vor dem Reichstag ein polizeibekannter „Krawall-Bus“ auftaucht. Probieren Sie das mal beim nächsten Besuch in Berlin mit Ihrem Privat-Pkw. Doch lieber nicht, oder? Bei Corona-Gegner war übrigens nicht nur die Berliner, sondern auch die Thüringer Polizei deutlich „mutiger“. Immerhin war damals in Greiz Innenminister Maier (SPD) als „Einpeitscher“ selbst vor Ort, um die jungen Beamten (die noch Karriere machen wollen) auf „unnachgiebige Härte“ zu trimmen. Die tobten sich dann gegen Rentner und friedliche Bürger aus.

Das alles hat etwas von den Endzügen der DDR im Herbst 1989. Nur das heute „die da oben“ niemals gewaltlos aufgeben und ihre Macht abgeben werden. Die 1968-er hatten den „Marsch durch die Instanzen“ angekündigt. Nun soll mit Verfassungsgerichten der finale Abschluss erfolgen. Richter nach Parteibuch „durchzuboxen“, hat dann nichts mehr mit dem grundgesetzlich verbrieften Prinzip der Gewaltenteilung und schon gar nichts mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun.

Sondern dann machen Parteien – die ihre Unfähigkeit zu dringend notwendigen Entscheidungen wieder und wieder eindrucksvoll unter Beweis stellen – sich den Staat in jedem Bereich zur Beute. Die Sperrminorität wirkt, weil man zu einer normalen – sachthemenbezogenen inhaltlichen – Kommunikation nicht in der Lage ist. Und das auch nicht will. Wohlgemerkt: Nicht die AfD macht dies, sondern CDU, SPD/BSW/LINKE/Grüne! Hier sollte man sich als Wähler und Bürger fragen: Wer ist dann der wahre Verfassungsfeind?

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