Gerettet ist das Gebäude damit noch nicht – Beschlüsse lassen dem Bürgermeister sehr viel Spielraum.
(Greiz). Die gestrige Sondersitzung des Stadtrates Greiz (5.3.26) darf durchaus als historisch bezeichnet werden. Wenn man sich auf Sachfragen konzentriert, ist eine (ideologische) „Brandmauer“ überflüssig. Der Stadtrat stimmte einstimmig – nach intensiver Diskussion in zwei Einzelpunkten – dafür, dass die Stadt Greiz die Zwangsversteigerung (ZV) für das Gebäude Bruno-Bergner-Straße 2 einleitet. Das Landratsamt Greiz hatte wohl im nichtöffentlichen Teil signalisiert, dass die bestehende Abrissverfügung „ultima ratio“ ist. Dieses letzte Mittel muss nicht zum Zuge kommen, wenn der aktuelle oder ein neuer Eigentümer selbst Sicherungsmaßnahmen ergreift.

Jens Geißler (IWA-Pro Region) begründete die Vorlage für die Antragsteller
Die Sondersitzung beantragt hatten mit ihrer Unterschrift vier Stadträte der Fraktion IWA-Pro Region (IWA-PR), acht Stadträte der AfD-Bürgerfraktion (AfD-BF) sowie Stephan Marek (SPD). Damit wurde das gesetzliche Quorum für die notwendigen Unterschriften erreicht. Jens Geißler begründete den Antrag und den Beschlussvorschlag, ging auch auf Abwägungen bei den Kosten und etwaige Folgen bei Abriss (2-fache Giebelsicherung notwendig) ein. Er betonte – wie auch weitere Redner des Abends – dass die Stadt Greiz nicht jede Schrottimmobilie retten könne. Hier geht es aber um den Ortseingang, um ein stadtbildprägendes Gebäude im Rahmen eines denkmalgeschützen Ensembles. Danach begann im Stadtrat eine sehr sachliche Diskussion zum Für und Wider.
Einstimmige Zustimmung auch für Änderungsanträge von Marcel Buhlmann (B90/Die Grünen)
Als wenn die eigentliche Abstimmung nicht schon ein Novum wäre, gab es noch einen weiteren Knaller. Im Ringen um Formulierungen zum Beschlusstext hatte Marcel Buhlmann einen weitergehenden Änderungsantrag (zu einem von Tina Barth gestellten Änderungsantrag der Fraktion CDU/ Gemeinsam für Greiz) eingebracht. Sein Vorschlag wurde letztlich einstimmig angenommen, auch mit den Stimmen der der CDU sowie der AfD-Bürgerfraktion (AfD-BF). Statt ideologischer Grabenkämpfe ging es diesmal um reine Sachentscheidungen zur Lösung eines akuten Problems. Wenn der Stadtrat Greiz immer (und zwar auch bei Anträgen der AfD-BF) so zielorientiert agieren würde, könnte Greiz einen echten Sprung nach vorn machen.
Zuvor hatte bereits Stephan Marek (SPD) einen Vorschlag unterbreitet, wie die Stadt künftig gemeinsam mit dem Thema Problem-Immobilien umgehen sollte. Nach einigen Hin und Her in der Abwägung auch zur formalen Fragen einigten sich er und Stadtratsvorsitzender (SRV) Holger Steiniger (DIE LINKE). Und zwar darauf, dass sein Antrag (die Stadt bei der langjährig bekannten Liste endlich auch ins Handeln zu bringen) in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt wird. Anschließend ist die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) sowie im Stadtrat zu behandeln.
Greizer zeigen Herz- es gibt Angebote zur Unterstützung der Sicherung
Nicht nur die anwesenden 30 Besucher zeigten als Greizer Herz für ihre Stadt und das Gebäude. Sondern auch in den sozialen Medien (Facebook) gibt es inzwischen Angebote von Greizer Bauunternehmern, welche die zwingend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen am Gebäude kostenfrei unterstützen würden. Lernkurve 1 an den Bürgermeister wie den Stadtrat: Bindet die Greizer mit ein! Es liegt viel Potenzial brach, statt immer nur auf einen klammen Stadthaushalt zu verweisen. Dem Vernehmen nach kam der ergebnisorientierte Verlauf der Stadtratssitzung (weniger dagegen der verspätete Einlass) bei den anwesenden Besuchern sehr gut an.
Vermarktung von Zwangsversteigerungen lässt noch Luft nach oben
Es bleibt zu hoffen, dass die Sache gut ausgeht. Der Vorsitzende der AfD-Bürgerfraktion, Torsten Röder (parteilos), hatte es vor der Abstimmung letztlich auf den Punkt gebracht. Für den – wohl ziemlich renitenten – ungarischen Eigentümer ist die Zwangsversteigerung (ZV) das deutliche Signal der Stadt: Jetzt ist Schluss mit lustig! Wir treiben unsere Steuern ein. Im Rahmen einer ZV würde er mutmaßlich – angesichts aufgelaufener Steuern und Ersatzvornahmen für Sicherungsmaßnahmen – völlig leer ausgehen. Vielleicht sei das der Anstoß, nun doch mit dem möglichen Investor oder der Stadt über einen Verkauf zu verhandeln. Seine Position hat sich mit den Beschlüssen aber dramatisch verschlechtert, er hat den Bogen quasi überspannt.
Was vielen Stadträten aber bis gestern unbekannt war: Zwischenzeitlich soll das Gebäude sogar einmal dem Freistaat Thüringen gehört haben. Die ersten Maßnahmen der Stadt Greiz gab es 2008, dann nochmals 2019. Zu einem Zeitpunkt, als das Gebäude noch in einem besseren Zustand war. Mit ernüchternden Ergebnis: Es fanden sich damals keine neuen Bieter. Diese Maßnahmen dürften mangels Öffentlichkeitsarbeit – analog zur abgerissenen „Loge“ – sicher an den meisten Greizern vorbei gegangen sein.
Lernkurve 2: Ab 2026 sollte mindestens zwei Dinge anders laufen. Erstens: Der mögliche private Investor wäre – neben der städtischen Wohnungsgesellschaft GeWoG mbH – in die Vorbereitung des Versteigerungsverfahrens/ -termins mit einzubinden. Zweitens: Künftig bei anderen Problem-Immobilien angestoßene Zwangsversteigerungen müssen seitens der Stadt offensiv vermarktet werden. Sowohl über die eigene Website, das eigene Bürgermagazin – aber auch über Medien wie die Tageszeitung OTZ oder unsere Onlinezeitung HBV. Klappern gehört zum Handwerk, lautet ein alter Marketingspruch.
Einstimmiger Beschluss ist noch immer eine Rechnung mit vielen unbekannten Variablen
Wer glaubt, dass das stadtbildprägende Gebäude mit den gefassten Beschlüssen schon gerettet sei, der irrt. Es ist immer noch eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Zwar wurde im ersten Beschluss dem Greizer Bürgermeister (BM) Alexander Schulze (parteilos/ Mandat CDU) vom Stadtrat quasi die Weisung erteilt, die Zwangsversteigerung des Grundstücks einzuleiten. Allerdings wurde hierfür im Beschluss kein Zeitfenster fixiert. Im schlimmsten Fall könnte der BM das Ganze weiterhin „aussitzen.“ Es wäre für ihn aber politischer Selbstmord, wenn wegen Zeitverzug das Gebäude dann doch abgerissen werden müsste.
Der zweite Beschluss ist zwar formaljuristisch korrekt. Der Stadtrat ist eben nicht zugleich die Gesellschafterversammlung der GeWoG mbH. Sondern das ist nur der Bürgermeister, welcher kraft Gesetz die Stadt Greiz dort allein vertritt. Damit haben nur er als Gesellschafter (zugleich AR-Vorsitzender), der Aufsichtsrat (AR) sowie die Geschäftsführerin das Sagen. Der Stadtrat hat dem BM und AR der GeWoG mbH die Entscheidung zur Höhe des Budget im Rahmen der Versteigerung offen gehalten. Auch das eröffnet in den nichtöffentlichen Sitzungen des AR Möglichkeiten – je nachdem, wie man drauf ist.
Das „JA“ des Bürgermeisters zum Gebäudeerhalt in beiden Abstimmungen stand jedoch diametral zu seiner Rede und seiner Körpersprache. Dort lag der Fokus auf den Argumenten, die für einen sofortigen Abriss sprachen. Niemand im Saal rechnete nach dieser Rede wohl damit, dass Alexander Schulze ebenfalls zustimmen würde. Aber es ist nicht das erste Mal, dass er die Abstimmkarte wechselte, wenn Mehrheiten sich gegen seinen Standpunkt drehten. Das spricht für ihn.
Man kann nur hoffen, dass der AR der GeWoG mbH auf mögliche Winkelzüge verzichtet und die Verantwortung der städtischen Wohnungsgesellschaft für das Stadtbild und damit die Attraktivität der Stadt Greiz insgesamt wahrnimmt. Denn auch das würde auf die handelnden – namentlich bekannten – Personen des Aufsichtsrates zurückfallen.

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