(Greiz). Der Landkreis Greiz schreibt seinen 15. Klein- und Jungunternehmerpreis aus. Nominiert werden
können kleine bzw. junge Unternehmen, die sich auf besonders kreative Weise in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten engagieren. Gewürdigt werden wirtschaftlicher Erfolg, branchenbezogenes
und soziales Engagement. Die Nominierten sollten u. a. folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmenssitz im Landkreis Greiz.
mindestens zwei bis maximal 15 Beschäftigte im Unternehmen
insgesamt positive Geschäftsentwicklung
attraktive Arbeitsbedingungen im Unternehmen
soziales oder kulturelles Engagement in der und für die Region
Vorschlagsberechtigt sind natürliche und juristische Personen auch außerhalb des Kreisgebietes.
Der Nominierungsbogen ist veröffentlicht auf der Internetseite www.landkreis-greiz.de. Er kann auch
angefordert werden unter Telefon: 03661/876-427 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@landkreis
greiz.de. Nominierungen nimmt die Wirtschaftsförderung des Landkreises bis zum 30. Juni 2025
entgegen.
Die Jury des 15. Klein- und Jungunternehmerpreises im Landkreis Greiz, bestehend aus Vertretern der
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera und der Handwerkskammer für Ostthüringen, des
Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr im
Kreistag, der Wirtschaftsförderung des Landkreises Greiz und der Sparkasse Gera-Greiz wählt aus den
Nominierungen den Preisträger 2025. Der Gewinner erhält ein Preisgeld von 1.500 Euro, gestiftet von
der Sparkasse Gera-Greiz, sowie den begehrten Pokal. Der Preisträger wird im Spätsommer bekannt
gegeben und von Landrat Dr. Ulli Schäfer und Vertretern der Jury geehrt.
(LRA Greiz – Pressemitteilung Nr. 65 vom 20. Mai 2025)
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