Abgabefrist für Scheine zwischen 1999 und 2001 läuft aus
(Plauen/Vogtlandkreis). Nicht nur Führerscheine aus Papier müssen umgetauscht werden – auch sogenannte Kartenführerscheine werden turnusmäßig ausgewechselt. Die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises erinnert in diesem Zuge an die Umtauschfristen für Kartenführerscheine, welche zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind. Die Frist zum Umtausch für diese Jahrgänge endet am 19.01.2027.
Nach diesem Zeitpunkt dürfte niemand, der seinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 erworben hat, Inhaber eines Altscheins mehr sein. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche durch die zuständige Polizeibehörde bei Verkehrs- und Personenkontrollen geahndet werden kann.
Zusätzlich wird nochmals an die Umtauschfrist von Führerscheinen, welche zwischen 1999 und 2001 ausgesellt wurden, erinnert. Diese läuft bereits am 19.01.2026 ab.
Für den Umtausch der Führerscheine ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die notwendigen Anträge können über die Webseite des Vogtlandkreises im Bereich Fahrerlaubnisrecht/ Umtausch angefordert und ausgefüllt werden. Eine Terminvereinbarung zur Erledigung vor Ort kann online unter https://kfz.vogtlandkreis.de/tevisonline/ oder telefonisch an der Hotline 03741 300 2778 erfolgen.
Das ausgefüllte Formular wird bei Erledigung von zu Hause aus mit Kopien von Personaldokument und bisherigem Führerschein sowie einem biometrischen Passbild an das Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen gesandt. Alternativ ist auch der Einwurf in die Hausbriefkästen des Landratsamtes an der Reichenbacher Str. 34 oder am Postplatz 5 möglich.
Sollte der Altführerschein außerhalb des Vogtlandkreises erworben worden sein, muss vor Beantragung des Umtauschs bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift beantragt und diese an die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises gesendet werden, um den Besitzstand der Fahrerlaubnisklassen festzustellen. Nach Bearbeitung des Vorganges wird der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei erstellt. Die Gebühren müssen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung überwiesen werden. Bei Wahl der Versandart Direktversand wird das Dokument an die eingetragene Meldeadresse nach Hause versendet. Der neue Führerschein kann auch persönlich abgeholt werden. Dies ist nach Buchung eines Termins zu den geltenden Öffnungszeiten möglich.

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