Interview mit dem Vorsitzenden der AfD-Bürgerfraktion zum möglichen Verlauf der Januar-Sitzung 2026
(Greiz). Knallt es am 15. Januar 2026 erneut? Wird es im Präsidium des Greizer Stadtrates (BM Alexander Schulze und Stadtratsvorsitzender Holger Steiniger) die gleiche Verwirrung geben wie zur Dezember-Sitzung? Damals hatte die Fraktion der IWA- Pro Region (IWA-PR) überraschend einen Ladungsmangel geltend gemacht. Die AfD-Bürgerfraktion hat diesmal frühzeitig schriftlich dargelegt, dass ein Ladungsmangel vorliegt. Der Schriftverkehr dazu liegt unserer Redaktion vor. In der Lokalausgabe Greiz der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung (OTZ)“ wird am 13.1. 2026 darüber ausführlich berichtet. In dem OTZ-Artikel überschüttet die 2. Beigeordnete Andrea Jarling die AfD mit Vorwürfen und behauptet, es läge gar kein Ladungsmangel vor.
Wir haben dazu mit Torsten Röder, dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bürgerfraktion Greiz, ein Interview geführt, dass wir nachfolgend wiedergeben.

Heimatbote Vogtland (HBV): Herr Röder, Sie haben am 11. Januar 2026 gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Greiz schriftlich einen Ladungsmangel geltend gemacht. In diesem Schriftverkehr (der unserer Redaktion vorliegt) waren neben den beiden Beigeordneten auch alle Fraktionschef sowie regionale Medien im Verteiler. Konkrete Frage: Platzt wegen der AfD nun die nächste Stadtratssitzung?
Torsten Röder (TR), AfD-Fraktionschef: Zunächst muss ich Sie korrigieren. Richtig ist, dass ich für die Fraktion gegenüber dem Bürgermeister (BM) der Stadt Greiz, Alexander Schulze, einen Ladungsmangel lediglich angezeigt habe. Hintergrund ist, dass am 10.01.2026 um 24.00 Uhr die Ladungsfrist für die Sitzung am Donnerstag, den 15.01.2026, abgelaufen ist. Die juristisch korrekte „Geltendmachung“ eines Ladungsmangels bleibt dem betroffenen Fraktionsmitglied vorbehalten, dass übrigens – bis Montag (12.01.2026, 24.00 Uhr) – noch immer keine Ladung erhalten hat.
Mit der Anzeige wollten wir alle in die Lage versetzen, noch reagieren zu können. Statt Kommunikation gibt es bedauerlicherweise unsachliche und haltlose Vorwürfe durch die 2. Beigeordnete. Allein mit der „Vorwarnung“ wird schon deutlich, dass wir die Stadtratssitzung eben nicht platzen lassen wollen. Das verbietet sich an sich schon wegen der Vorlage bezüglich Fördermittel Schwimmhalle. Obgleich diese Vorlage auch nicht das ist, was man unter „Qualitätsarbeit“ versteht.
HBV: Die 2. Beigeordnete Andrea Jarling als Volljuristin konterte in ihrer Mail, dass gar kein Ladungsmangel vorliegt. Sie wirft Ihnen bzw. Ihrer Fraktion in der OTZ „öffentliche Inszenierung“ vor und weist dort die Vorwürfe „angeblicher Rechtsverstöße“ gegen den Bürgermeister zurück.
TR: Auf diesen Unsinn kann man wirklich nur knallhart reagieren: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von einer Volljuristin darf man Leseverständnis erwarten. Auch die Fähigkeit, die gesetzlich normierte Berechnung von Fristen (wie auch klassische Mathematik) zu beherrschen. Das wird in jedem Jura-Studium (auch in meinem übrigens) im ersten Semester gelehrt. Die Fristberechnung bezüglich der erforderlichen „vier vollen Kalendertage“ hat Frau Jarling hinbekommen.
Wir hatten in unserem Schreiben – für jeden verständigen Leser nachvollziehbar – dargelegt, dass vier unserer Fraktionsmitglieder ihre Ladung fristgerecht bis zum 09.01.2026 (dem Tag unserer vorbereitenden Fraktionssitzung) erhalten hatten. Drei weiteren Fraktionsmitgliedern ging – vermutlich witterungsbedingt – die Ladung gerade noch fristgerecht im Verlauf des Samstagnachmittags zu. Damit wären wir nach Adam Ries(e) bei sieben von acht Fraktionsmitgliedern. Die Ladungsfrist lief am 10.01.2026 um 24.00 Uhr ab.
Am Nachmittag des 11.01.2026 erhielt ich nach Abfrage die Rückantwort, dass ein Fraktionsmitglied nach wie vor keine Ladung erhalten hat (Ergänzung der Redaktion: Diese Ladung ging erst am Dienstag, den 13.1.2026 um 12.05 Uhr zu). Nach den Vorschriften des § 1 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GO-SR) Greiz (hier nachlesbar d.Red.) liegt somit ein Ladungsmangel vor. Da eben einem Mitglied die Ladung nicht so vorlag, dass er sich „innerhalb von vier vollen Kalendertagen“ auf die Sitzung vorbereiten kann. Der Tag der Sitzung und der Tag der Zustellung werden dabei nicht mitgezählt. Das ist kein „angeblicher“, sondern ein sehr konkreter Rechtsverstoß. Dies haben wir dem Bürgermeister und anderen Adressaten so rechtzeitig angezeigt, damit reagiert werden kann. Wir haben die Volljuristin Jarling auch ganz bewusst eingebunden, damit sie dem BM die Sach- und Rechtslage erläutern kann.
Statt dessen setzt in Greiz die bekannte „Wagenburg-Mentalität“ ein. Mit der Folge, dass quasi jedes Fehlverhalten des BM gedeckt wird. Um jeden Preis und immer von bekannten Akteuren – der Mehrheit der Fraktionen CDU/ Gemeinsam für Greiz und SPD/DIE LINKE/Grüne, dem Stadtratsvorsitzenden. Inzwischen auch den Beigeordneten. Das hat uns – ehrlicherweise – überrascht. Den ehrverletzenden Vorwurf der „öffentlichen Inszenierung“ werden wir künftig dadurch begegnen, dass wir nichts mehr ankündigen. Dann werden Mängel eben ohne Vorwarnung erst in der Sitzung geltend gemacht. Mit der Folge eines Ameisenhaufens wie in der Dezember-Sitzung. Wo alle – wie schrieben Sie so schön in einem Artikel – „Steigbügelhalter“ konfus und überfordert waren.
HBV: Frau Jarling wird in der OTZ aus ihrem Schreiben zitiert, dass der „Stadtrat kein Ort für die bewusste Eskalation formell ordnungsgemäßer Abläufe“ ist. Wie stehen Sie als Wirtschaftsjurist zu diesem Vorwurf?
TR: Ehrlich gesagt hat mich speziell diese Passage einer Juristin und ehemaligen Rechtsanwältin (einem Organ der Rechtspflege) entsetzt. Als Stadträte wurden wir auf die Einhaltung der Rechtsnormen verpflichtet. Das Grundgesetz normiert die BRD ausdrücklich als Rechtsstaat. Eine der tragenden Grundlagen ist dabei die „Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz“ ! Der Bürgermeister hat darauf sogar einen Amtseid geschworen!
Bürgermeister Alexander Schulze fordert übrigens nicht nur von uns Stadträten rechtskonformes Handeln. Sondern auch von den Greizerinnen und Greizern sowie Besuchern unserer Stadt. Jeder „Falschparker“ wird vom Greizer Ordnungsamt verfolgt, wenn sie gegen „formelle Regeln“ (in dem Fall die StVO) verstoßen. Wenn Greizer ihrer Räum- und Streupflicht nach der städtischen Satzung verstoßen, eskaliert das Ordnungsamt auch die „Einhaltung formell ordnungsgemäßer Abläufe“. Nämlich die Einhaltung der Satzung einzufordern- ggf. mit Verwarn- und Ordnungsgeldern zur Sanierung des städtischen Haushaltes! Gleiches gilt, wenn Greizer entgegen des Baurechts einfach mal so in die Landschaft bauen: Stadt wie Landkreis Greiz eskalieren dann „formelle Regeln“ des Baurechts. Im simplen Deutsch: Bürgermeister und deren Behörden fordern – ggf. zwangsweise – die Einhaltung der Rechtsvorschriften ein.
Wieso sollte ausgerechnet der Bürgermeister bzw. der Stadtrat berufen sein, sich über das Gesetz zu stellen? Sich sogar über selbst erlassene Vorschriften wie eben die eigene Geschäftsordnung hinwegsetzen dürfen? Die GO-SR soll doch gerade sicherstellen, dass Ladungen sowie die Sitzungen ordnungsgemäß und für jeden nachprüfbar ablaufen. Ladungsmängel und Fristversäumnisse sind in der juristischen Praxis übrigens häufige Fälle, warum Prozesse verloren gehen oder Verträge platzen. Es gibt genügend Urteile, wo Mandanten ihre Prozesse wegen Fristversäumnissen verloren haben- nur weil deren Rechtsanwälte Fristen falsch berechneten.
HBV: Wie geht es denn nun weiter- schließlich geht es in dieser Sitzung mit der entsprechenden Vorlage auch um den Fortbestand und die Sanierung der Schwimmhalle? Frau Jarling wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass der Fehler heilbar sei?
TR: Das ist unserer Fraktion sehr wohl bewusst. Eben deswegen hatten wir bereits vorher informiert. Die finale Entscheidung trifft unser betroffenes Fraktionsmitglied sehr verantwortungsbewusst am Donnerstag zur Sitzung. Denn erst am 15.01.2026 kann der Ladungsmangel formell geltend gemacht werden. Aber nach § 1 (7) GO-SR sind Ladungsmängel heilbar, dies haben wir in unserem Schreiben auch klarstellend angegeben. Ob dann solche Vorwürfe wie von Frau Jarling hilfreich sind, muss man abwarten.
Zum Thema Schwimmhalle für Ihre Leser und interessierte Bürger nur so viel: Der Heimatbote Vogtland hatte in einem Artikel (am 02.11.2026, d. Red.) auf das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ aufmerksam gemacht. Das am 16. Oktober 2025 (!) bundesweit veröffentlicht wurde. In Ihrem Artikel wurde zu Recht kritisiert, dass man dazu von der Stadt Greiz gar nichts hört. So gestaltet sich für uns als Stadträte die Faktenlage:
Nach unserem Kenntnisstand wurde die Stadt bzw. GFD GmbH & Co.KG am 05.11.2025 durch den Kreissportbund (KSB) Greiz formell in Kenntnis gesetzt. Der Bürgermeister sah es nicht als notwendig an, den Ältestenrat oder sogar einen Sonderstadtrat einzuberufen. Obgleich er sogar von Bürgern schriftlich auf dieses Programm hingewiesen wurde! Von einer diesbezüglichen (Sonder-)Sitzung des GFD-Aufsichtsrates ist zumindest unserer Fraktion bisher nichts bekannt. Erstmals kreuzte das Thema in der Tagesordnung für die Dezember-Sitzung des Stadtrates auf, die bekanntlich wegen Ladungsmangel platzte.
In den uns nun vorliegenden Unterlagen zur Förderung der Schwimmhalle ist zwar eine Investitionssumme benannt. Den Stadträten liegt zur Beschlussfassung aber die – zwingend einzureichende – Projektskizze nicht vor. Auch eine detaillierte Darstellung geplanter Einnahmen/ Ausgaben (Gewerke) fehlt völlig. Der auf die Stadt entfallende Eigenanteil findet sich auch nicht im Entwurf des Haushaltsplan 2026- auch nicht im mehrjährigen Investitionsplan. Für uns Stadträte gilt daher: „Nichts genaues weiß man nicht“.
Zumindest für unsere Fraktion kann ich aber betonen: Wir sind von unseren Wählern nicht als „Klatschhasen“ gewählt! So wie das offenbar der Bürgermeister von Stadträten erwartet. Sondern wir achten darauf, dass öffentliche Steuermittel achtsam und prüfbar eingesetzt werden. Das werden wir auch bei diesem Tagesordnungspunkt tun.
HBV: Wir bedanken uns für das Interview.
Das Interview führte unser Chefredakteur René Kramer.

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