(Greiz). In social-media-Plattformen macht gerade die Hausdurchsuchung bei einem Greizer Furore. Einem respektablen Unternehmer, der die DDR selbst erlebt hat und deren Methoden verabscheute. Der erhielt im Juni morgens um sechs Besuch von fünf (!) Kriminalbeamten. Ob der Betroffene einen Bademantel hatte, ist leider nicht überliefert. Die Kriminalisten wollten bei ihm eine Hausdurchsuchung durchführen. Tatvorwurf: „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ – in Form eines Fotos mit einem Teddybären (mit Shirt). Der Text des Shirts war vermutlich ein satirischer Seitenhieb auf die in der Kritik stehenden Abschiebepraxis? Wie absurd wird dieses Land und dessen Politik(er) eigentlich noch?
Auch in der DDR wurden Staatsanwalt und Kriminalpolizei dafür instrumentalisiert, vermeintliche „Gegner“ mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen. Heute kann man nur zwei Ratschläge geben: Man muss weder zu einer Vernehmung bei der Polizei erscheinen noch dort zur Sache aussagen. „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ ist der Grundsatz jedes versierten Fachanwaltes für Strafrecht. Den man übrigens immer und sofort einschalten sollte! Allein gegen den Staat sollte man diesen Ritt nicht wagen. Man könnte enden wie Don Quichotte.
Die Redaktion erhält jeden Tag Pressemeldungen zu polizeilichen Aktivitäten. Hierzu gab es leider keine. Die Redaktion wird daher nachfragen:
Hierzu hätten wir folgende Pressenachfragen:
- Kann die Pressestelle diesen Vorfall bestätigen? Wenn nein, warum nicht?
- Inwieweit ist heute bereits ein Teddy verfassungsfeindlich?
- Falls es nicht der Teddy, sondern das Shirt ist: Was genau ist hier das „verfassungsfeindliches Symbol“ und woran kann ein normaler Bürger dies erkennen?
- Wo genau können normale Bürger und Medien den – hoffentlich öffentlich zugänglichen – Tatbestandskatalog der „verfassungsfeindlichen Symbole“ nachlesen?
- Sofern Frage 4 nicht exakt beantwortet werden kann: Ist der Tatvorwurf dann in das Belieben von Anzeigeerstattern, Staatsanwälten und der Kriminalpolizei gestellt – wie ist dies mit dem Grundsatz der Bindung an das Gesetz vereinbar?
- Worin unterscheidet sich dann die BRD zur DDR, die ebenfalls das Strafrecht (und somit Staatsanwälte und Polizei) missbrauchte, um unliebsamen politischen Widerspruch zu brechen?
Die Redaktion kennt aber schon jetzt die vermutliche Antwort: „In laufenden Ermittlungsverfahren werden aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt.“ Dann werden wir wohl bis zur Hauptverhandlung warten.
Recherchiert man jedoch zur angegebenen Meldestelle „REspect im Netz“ , dann findet sich folgendes:
„Die Meldestelle REspect! berät und unterstützt bei Hetze im Netz. Betrieben wird sie von einem zivilgesellschaftlichen Träger, der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Die Meldestelle REspect! ist kein staatliches Angebot. ….“
Die in Sersheim sitzende Stiftung weist bezüglich der Meldestelle (sind wir schon wieder so weit?) in den sogenannten FAQ darauf hin, dass man Anzeigen zu „Hass und Hetze, aber z.B. auch Sachverhalte wie Gewaltdarstellungen“ einreichen kann. Und weiter: Hass und Hetze erfüllt häufig den § 130 StGB der Volksverhetzung. Auch die Leugnung des Holocausts fällt in den Bereich des § 130 StGB und ist strafbar. Beiträge, in denen bspw. ein Hakenkreuz abgebildet ist oder ein dir verdächtig wirkender Ausruf vorkommt, sind in vielen Fällen auch strafbar.“
Die „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ ist ein sehr diffuser Tatvorwurf. Denn einen klaren Tatbestands-Katalog dazu gibt es nicht (ausgenommen bekannter und offenkundiger Nazi-Symbolik). Einmal abgesehen davon, dass dies offenbar von der Staatsanwaltschaft nach Lust und Laune vorgeworfen werden kann (Liedzeilen mit gleichem Tatvorwurf sind zum Beispiel bei der Bundeswehr offiziell in deren Liederbuch erlaubt!), mutet das Ganze inzwischen sehr an Stasi-Methoden einer DDR 2.0 an. Denn dort funktionierte Stalin´s Prinzip „Bestrafe einen, erziehe tausende“ allgegenwärtig.
Spannend wird es beim Grundsatz „Follow the money“ (Folge dem Geld). Laut Wikipedia kooperiert REspect! im Netz mit der Bayerischen Staatsregierung und wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.[Seit 1. Januar 2025 ist REspect! zusammen mit Das NETTZ, HateAid, Neue deutsche Medienmacher*innen, Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur teil von toneshift – Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation. Seit dem 1. Oktober 2024 ist die Meldestelle durch die Bundesnetzagentur als Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) für Online-Plattformen in Deutschland im Sinne des Art. 22 des Digital Services Act (DSA) zugelassen. Geleitet wird die Meldestelle seit 2022 von Ahmed Gaafar, Bachelor der Islamwissenschaften (Al-Azhar Universität) und Master in Big Data and Business Intelligence (Universidad Isabel I).
Wow. Erich Mielke hätte an diesen Leuten seine helle Freude. Vielleicht wollte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag deswegen gar keine ernsthaften Antworten auf ihre über 500 Fragen zu den NGO´s? Man weiß es nicht.
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