(Reichenbach/Vogtlandkreis). Wie der Abwasserzweckverband (AZV) „Reichenbacher Land“ in einer Pressemeldung mitteilte, erhebt dieser für die Abwasserentsorgung bisher eine Einheitsgebühr. Diese hat nicht nach Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung unterschieden. Die bisherige Gebühr richtete sich ausschließlich nach dem Trinkwasserverbrauch des einzelnen Anschlussnehmers.
Wie die Geschäftsführerin Nadine Konieczny durch eine Pressemeldung (PM) mitteilte, hat aus den nachfolgend genannten Gründen die Verbandsversammlung des AZV „Reichenbacher Land“ am 23.05.2024 (BV 578//1) beschlossen, bis spätestens zum 01.01.2027 eine gesplittete Gebühr, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung, einzuführen. Hintergrund dieser Entscheidung: Seit der Novellierung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2004 ist die Erhebung einer getrennten Gebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem dann, wenn im Verbandsgebiet nicht allen Anschlussnehmern die gleichen Anschlussmöglichkeiten für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser gegeben sind. Im Rahmen einer vom Staatlichen Rechnungsprüfungsamt durchgeführten überörtlichen Prüfung des Zweckverbandes in den Jahren 2021/2022 wurde im Ergebnis der Abwasserzweckverband noch einmal deutlich aufgefordert, eine rechtskonforme Gebührenerhebung im Verbandsgebiet sicherzustellen.
Die Trennung einer Gebühr nach Schmutz- und Niederschlagswasseraufkommen ist im Ergebnis eine wesentlich verursachergerechtere Gebühr als die Einheitsgebühr. Jeder Anschlussnehmer wird dann nur noch für seine tatsächliche Beanspruchung der öffentlichen Anlagen Gebühren zu entrichten haben. Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird weiterhin auf Basis des Trinkwasserverbrauches festgesetzt. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich dagegen nach der Größe der versiegelten/ teilversiegelten Flächen, welche abflusswirksam in die öffentlichen Anlagen eingeleitet werden.
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erzielt der Abwasserzweckverband keine Mehreinnahmen, da die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips besteht.
Für die Kalkulation einer Niederschlagswassergebühr ist im ersten Schritt die Erfassung aller im Verbandsgebiet vorhandenen abflusswirksamen Flächen notwendig. Dazu hat bereits im März dieses Jahres die Befliegung des Verbandsgebietes stattgefunden. Der Abwasserzweckverband wird bei der Durchführung des Projektes zur Einführung einer gesplitteten Gebühr von der Firma GUD (Gesellschaft für Umweltschutz-Dienste mbH) aus Dresden maßgeblich unterstützt. Im Ergebnis der Befliegung wurden durch die Mitarbeiter/innen der Firma GUD Luftbilder und Orthophotos erstellt, welche derzeit nach den Kriterien überbaute, versiegelte und befestigte Flächen ausgewertet werden. Da anhand der Luftbilder nicht erkennbar ist, in welcher Art und Weise das jeweilige Grundstück tatsächlich das dort anfallende Niederschlagswasser verbringt, ist es unumgänglich, die einzelnen Grundstückseigentümer diesbezüglich konkret zu befragen.
im gesamten Verbandsgebiet wird daher jeder Grundstückseigentümer einen Selbstauskunftsbogen zugestellt bekommen, in dem er die Auswertungsergebnisse der Befliegung mitgeteilt bekommt. Der Eigentümer hat dann die Möglichkeit, ergänzende oder korrigierende Angaben (insbesondere die Ableitung des Niederschlagswassers betreffend) auf dem Befragungsbogen vorzunehmen. Ebenfalls sind durch den Adressaten auf dem Fragebogen Angaben zu eventuell vorhandenen Rückhaltungen (Zisternen, Versickerungsanlagen o.ä.) zu vermerken, da sich dies positiv auf die anrechenbaren Flächen auswirken kann.
Auf Grund der Vielzahl der Grundstücke werden die Auskunftsbögen in drei Chargen von Ende Mai bis September versandt werden. Für Fragen oder Unterstützung des Grundstückseigentümers zum Ausfüllen des Bogens wird eine Telefon-Hotline und eine Beratungsstelle vor Ort zur Verfügung stehen. Nach der Einarbeitung aller Rückantworten wird es für jeden Grundstückseigentümer eine Festsetzungsinformation geben, in welcher er vorab die Mitteilung erhält, welche Flächengröße für ihn zur Festsetzung der Niederschlagswassergebühr herangezogen wird.
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr kann erst dann ermittelt werden, wenn dem Abwasserzweckverband eine bestätigte Größe aller abflusswirksamen Flächen vorliegt. Mit Abschluss des sehr aufwändigen Verfahrens wird es im Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ eine nunmehr gerechtere Gebühr für die Abwasserentsorgung geben.
Der Abwasserzweckverband bittet daher alle Anschlussnehmer des Verbandsgebietes, in ihrem eigenen Interesse bei der Aufklärung der einzelnen Flächenentwässerung umfassend mitzuwirken und wahrheitsgemäße Angaben in den Fragebogen einzutragen. Alle Angaben werden auf ihre Plausibilität geprüft. Der Zweckverband behält sich zudem entsprechende Kontrollen der Grundstücke vor. Natürlich erklärt sich auch der Zweckverband bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Ort die jeweiligen Anschlussnehmer bei der Aufklärung der Entwässerungssituation zu unterstützen.
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