Antwort des Bw-LFA zu den Flugmanövern über dem Vogtland

Lauter Fluglärm (besonders durch Kampfflugzeuge) ist eine Belastung für die Menschen, Umwelt und Natur. (Symbolfoto; Rudolpho Duba/ pixelio.de)

(Greiz/Vogtland). Zu den wiederholten Überflügen von Düsenjets am 14./15. Mai 2025 über dem gesamten Vogtland hatte unsere Redaktion eine schriftliche Presseanfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr (Bw-LFA) versandt. Hierauf antwortete ein Sprecher des Bw-LFA wie folgt:

1. War der Fluglärm in den gestrigen Abendstunden durch fliegerische Maßnahmen der Luftwaffe der Bundeswehr verursacht? Wenn nein, welche Nationen waren dann mit welchen Fluggeräten verantwortlich? 2. Handelt es sich um eine Übung oder um real erforderliche Maßnahmen (es klang wie großräumige Abfangmaßnahmen)? 3. Wie viele Flugzeuge welchen Typs waren an der Maßnahme beteiligt?

Die Auswertung der Radardaten vom 14. und 15. Mai 2025 zeigt sieben Kampfflugzeuge vom Typ EUROFIGHTER aus Rostock/Laage und Neuburg an der Donau, sowie einen Airbus A400 aus Wunstorf als Tankflugzeug, die in der TRA (Temporary Reserved Airspace) Sachsen Luftkampf und Luft-zu-Luft-Betankung übten. Ich habe Ihnen in den Anhang noch eine PDF-Datei gepackt, in der Sie sehen, wo die TRA Sachsen (ED-R 208) genau liegt.

Lage und Ausdehnung des TRA 208 Sachsen (Quelle: Bw-LFA)

4. In welcher/ n Höhe(n) und mit welchen Geschwindigkeiten bewegten sich die Flugzeuge?

Die Geschwindigkeit der Luftfahrzeuge betrug zwischen 420 km/h und 850 km/h. Die Höhe zwischen 2000 Fuß (ca. 610m über Grund) und 24.000 Fuß (ca. 7315m) über Grund). Dabei wurde auch die Stadt Greiz überflogen. Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz, welcher im Rahmen des täglichen Routineübungs- und Ausbildungsflugbetriebs durchgeführt wurde, unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen.

Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund. Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund reduziert werden. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten. Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material. Eine belastbare Aussage über die Häufigkeit solcher Einsätze kann daher nicht getroffen werden.

5. Wie lange dauern diese Flugmanöver über dem Vogtland noch an und welchem Zweck dienen diese?

Für verschiedene Übungsflugvorhaben, insbesondere von Abfangjägern ist es unerlässlich, bestimmte Lufträume für den Zeitraum dieses Trainings von Verkehrsflugzeugen komplett freizuhalten. Nur unter dieser Voraussetzung können diese Übungen effektiv und vor allem sicher durchgeführt werden, da sie in der Regel viel Platz erfordern. Zu diesem Zweck sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, bzw. für den militärischen Flugbetrieb reserviert werden. Dies sind die sogenannten Temporary Reserved Airspace, kurz TRA. Während der Aktivierungszeit dürfen sich nur noch dafür freigegebene Luftfahrzeuge in diesem Luftraum aufhalten. Während der Nutzung der TRA ist der zuständige Fluglotse dafür verantwortlich, dass die dort geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nach Beendigung der jeweiligen Übung und dem Ausfliegen der angemeldeten Luftfahrzeuge wird die TRA entweder deaktiviert oder dem nächsten Nutzer zugeteilt.

6. Warum informiert die Bundeswehr nicht vorab via social media über diese Maßnahmen (sofern es sich um eine Übung handelt), um die Bevölkerung nicht noch weiter zu verunsichern?

Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.

Fazit:

Im Vogtland wird der (Luft-)Krieg geübt. Wir soll(t)en uns gefälligst daran gewöhnen? So wie an Spritzen und Masken? An Ausgeh- und Kontaktverbote? An Einschränkungen beim Bargeld? Was kommt noch? Oder anders gefragt: Wann werden Menschen munter?

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