(Greiz). Am Mittwoch (24.09.2025) wird ab 18.00 Uhr der Stadtrat der Stadt (SR) Greiz erstmals im sanierten Saal des Rathauses tagen. Der Greizer Bürgermeister (BM) Alexander Schulze erfüllt – anders als Amtskollegen im Umland – mit einer Sitzung je Quartal gerade so die Minimalanforderungen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Folgerichtig gibt es allein im öffentlichen Teil eine Monster-Tagesordnung von 18 Tagesordnungspunkten (TOP), die man hier findet.
Einwohnerfragestunde wieder letzter TOP. Anfragen der Stadträte nur schriftlich.
Dass CDU und SPD nichts von Transparenz und Bürgermitwirkung halten, beweisen beide Parteien (und deren Greizer Fraktionen) eindrucksvoll seit 1990. Die Einwohnerfragestunde ist wie immer der letzte Tagesordnungspunkt (TOP 18) auf der langen Liste des öffentlichen Teils. Unmittelbar davor kommen etwaige schriftliche Anfragen der Stadträte an Bürgermeister Schulze, denn er kommuniziert noch nicht einmal mit den Stadträten. Anders als z.B. der Landrat, der im Kreistag sehr wohl in direkter Rede auch Antwort stehen muss (oder diese zeitnah nachliefert).
Haushalt 2025 mittendrin. Erstmals Abstimmung zwischen den Fraktionen. Hebesatzung für 2026?
Spannend wird es ab TOP 6, wo die Haushalt (HH)-Satzung mit HH-Plan für das Jahr 2025 (das fast um ist) beschlossen werden soll. Bei Landrat Dr. Schäfer erfolgte beim HH-Defizit im Kreis knallhart eine HH-Sperre. Dem Vernehmen nach taumelt Greiz schon seit Jahresbeginn mit einem nicht ausgeglichenen Haushalt durch das laufende Jahr. Ernsthafte Maßnahmen von Bürgermeister Schulze waren nicht zu erkennen. Klar, damit gewinnt man keinen Blumentopf. Für lächelnde Selfies taugt so eine einschneidende Maßnahme auch nicht. Also sitzt man sie aus? Das Problem: Wenn man im HH-Ansatz für 2025 und Folgejahre Zahlen verwurstet, die eigentlich am Tag des Beschlusses schon obsolet sind, türmen sich die Probleme immer mehr auf.
Aus informierten Kreisen führte genau dies zu einem Novum in Greiz. So soll es – auf Einladung der Fraktion IWA-Pro Region – erstmals seit über 20 Jahren wieder zu einem Treffen gekommen sein, an dem Vertreter aller Fraktionen des Stadtrates teilnahmen. Details dieser wohl durchaus konstruktiven Runde sind der Redaktion zwar bekannt. Da eine Veröffentlichung zum heutigen Zeitpunkt aber für die Stadt Greiz wenig dienlich wäre, folgen wir der Bitte von Teilnehmern und gehen nicht in´s Detail.
Liest man die hier verlinkte Tagesordnung genauer, scheint diese zudem Tippfehler zu enthalten. Als TOP 8 soll die Hebesatz-Satzung (auf deutsch: die Steuersätze für Grundsteuer A+B sowie Gewerbesteuer) beschlossen werden. So weit, so schlecht. Spannend wird es, wenn man die Jahreszahl liest – 2026? Es gibt aktuell noch keinen Haushalt (HH) für das Jahr 2025 und schon gar keinen HH-Entwurf 2026. Aber die Stadträte sollen ohne jede belastbare Grundlage schon über die Steuern von morgen beschließen? Man darf gespannt sein, welche Fraktionen sich diesem Unsinn anschließen wollen.
Neukalkulation Friedhofsgebühren. Drei Anträge aus zwei Fraktionen.
Erinnern Sie sich noch an das letzte große Haushaltsloch? Dort wurden unter anderem – nach harter Diskussion im Stadtrat – die Friedhofsgebühren enorm angehoben. Unter anderem, weil weder CDU noch SPD bereit waren, ihre Millionen verschlingenden „Leuchttürme“ anzupassen. Als TOP 11 findet sich erneut das Thema „Neukalkulation Friedhofsgebührensatzung“ auf der Tagesordnung. Ist das nun ein böses Omen?
Zwei Fraktionen reichten zudem fristgemäß Anträge ein. Schon im August hatte die AfD-Bürgerfraktion Greiz einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (GO-SR) Greiz eingebracht (der HBV berichtete hier bereits darüber). Diese GO-SR war zur konstituierenden Sitzung im Juni 2024 vom Bürgermeister höchstselbst eingebracht worden. Sie wurde in turbulenter Sitzung und nach endloser Diskussion mit der Mehrheit der Fraktionen CDU/Gemeinsam für Greiz sowie Fraktion Aktiv für Greiz/SPD, Die LINKE, Bündnis90 Die Grünen beschlossen.
Ziel des Änderungsantrages der AfD: Statt nichtöffentlicher „Hinterzimmer-Kungelei“ endlich weitgehende Transparenz politischer Entscheidungen herzustellen. Konkret: Künftig sollen auch die Ausschüsse des Stadtrates – egal ob beschließend oder vorberatend – öffentlich tagen. Die ThürKO lässt dies inzwischen nämlich ausdrücklich zu. Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung hat der Landtag dies nicht im Gesetz geregelt. Sondern die finale Entscheidung in die Hände der Kommunen selbst gelegt. Der AfD-Änderungsantrag zu § 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates ändert die Vorschrift nur minimal. Dagegen lässt die AfD die bisher bereits bestehenden – durchaus nachvollziehbaren – Gründe für eine im Einzelfall herzustellende Nichtöffentlichkeit unberührt. Für wichtige Dinge wie Schutz persönlicher Daten bzw. dem Streuer- oder Sozialgeheimnis bleibt es bei der nichtöffentlichen Beratung. Nach Beschluss ist der Schutzzweck aber entfallen und die Vorlage wäre dann zu veröffentlichen. Bei den Vergaben hatte dies die AfD mit den Stimmen anderer Fraktionen bereits 2019 durchgesetzt.
Die SPD-Fraktion brachte nun ebenfalls zwei Anträge in den Stadtrat ein. Zum einen geht es um öffentliche Toiletten im Kernstadtbereich der Stadt Greiz. Zum zweiten um Gewerbeflächen der Stadt Greiz, namentlich deren Vermarktung und um Investoren.
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