(Greiz). Das AfD-Sommerfest in Greiz zog – u.a. wegen der Redner – nicht nur Besucher, sondern auch zahlreiche Medienvertreter an. In einer Demokratie ist das für eine freie Medienarbeit und Meinungsvielfalt nicht nur wünschenswert, sondern Teil der Kern-DNA einer echten Demokratie. Beim AfD-Sommerfest zum Beispiel konnten Medienvertreter ungehindert arbeiten. Bei der Gegendemo (wo dort nach eigenem Bekunden die „wahren Demokraten“ anwesend sein sollten) dagegen nicht.
Versammlungsleiter Buhlmann will Pressearbeit verhindern
Unser Redakteur des Heimatbote Vogtland war auf dem Weg zur Gegendemonstration mit einer gelben Weste mit der Aufschrift „Fotoreporter“ gekennzeichnet und trug seinen Presseausweis bei sich. Bereits bei seiner Annäherung stürzte Versammlungsleiter Buhlmann auf ihn zu und wollte unserem Redakteur die Berichterstattung untersagen. Nach § 6 Absatz 2 des Versammlungsgesetzes (VersammlG) können „Pressevertreter .. nicht ausgeschlossen werden; sie haben sich dem Leiter der Versammlung gegenüber durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen„. Der Paragraf gilt zwar primär für Versammlungen in geschlossenen Räumen, für Versammlungen unter freien Himmel kann mit Blick auf die Pressefreiheit aber nichts anderes gelten. Unser Redakteur wies darauf ihn hin, dass er hier für den Heimatbote Vogtland tätig ist und zeigte auch seinen Presseausweises vor. Das änderte jedoch das Verhalten von Buhlmann nicht. „Das ist kein Presseausweis, den ich akzeptiere“ so Buhlmann wörtlich. Es ist für Greizer an sich nicht neues, dass Herr Buhlmann geltendes Recht nicht akzeptiert. Im Stadtrat Greiz fiel er wiederholt mit Verstößen gegen die Geschäftsordnung auf.
Kommunikationsteam der Polizei muss Rechtslage herstellen und Pressearbeit ermöglichen
Buhlmann behinderte die Pressearbeit, in dem er ständig sein Klemmbrett (mit der Genehmigung der Versammlungsbehörde Greiz) vor die Kameralinse hielt. Er versuchte den Redakteur abzudrängen und wollte einen „Platzverweis“ aussprechen. Der Redakteur bot an, sich auf den gegenüberliegenden Gehweg zu begeben und von dort aus zu arbeiten. Auch das lehnte Buhlmann lautstark und gestikulierend ab. Dies rief dann zwei Beamte des Kommunikationsteam der Thüringer Polizei auf den Plan. Unser HBV- Redakteur wies sich mit seinem Presseausweis aus und informierte die Beamtin und den Beamten darüber, dass er hier journalistisch für den Heimatbote Vogtland (HBV) tätig ist. Buhlmann quatschte dann dazwischen und rief sehr erregt „Nein, Sie kommen vom Schlossgarten und nehmen dort an der AfD-Veranstaltung teil„.




Unser Redakteur verwies darauf, dass er dort eben kein Teilnehmer sei. Sondern von beiden Veranstaltungen für den HBV berichten will, woran ihn Herr Buhlmann gerade hindert.
Erneut versuchte Buhlmann, unseren Redakteur direkt dem Sommerfest bzw. der AfD zuzuordnen. Der Redakteur informierte die beiden Beamten darüber, dass er von beiden Veranstaltungen berichten will. Nach Lesart von Herr Buhlmann wären auch andere Medienvertreter – wie das Kamerateam von Spiegel TV – dann „Teilnehmer“, was angesichts der Rechtslage völliger Unsinn sei. Der „Heimatbote Vogtland (HBV)“ habe keine parteilichen Bindungen, sondern wird als Bürger-/Medienprojekt von der Heimatstiftung Greiz-Vogtland e.V. betrieben. Hier wird über zahlreiche Veranstaltungen von Vereinen berichtet. Versammlungsleiter Marcel Buhlmann rief dann (im Beisein der beiden Polizeibeamten): „Es ist mir egal, von welchem Scheiß-Verein Sie kommen„.
Unser Redakteur fragte daraufhin scharf zurück, ob er hier gleich eine Strafanzeige kassieren will. Darauf trennten die beiden Polizeibeamten die beiden Personen. Gegenüber dem Polizeibeamten machte unser Redakteur deutlich, dass nach Grundgesetz und § 1 Thüringer Pressegesetz (TPG) die Presse in ihrer Arbeit frei ist. Zudem erfüllt die Presse eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichen Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt (vgl. § 3 TPG). Dabei hat sie nicht nur ein Informationsrecht, sondern die aus dem Pressrecht direkt abzuleitende Verpflichtung, „alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der äußersten, den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und sachliche Richtigkeit zu prüfen“ (vgl. § 5 TPG). Dies werde mit der Behinderung durch den Versammlungsleiter dieser Gegendemo unmöglich. Der Polizeibeamte für unseren Redakteur akzeptierte dies, bat aber „Sie haben eine Kamera mit Teleobjektiv- fotografieren Sie vom Rand aus, um eine Eskalation zu vermeiden„. Diese ging allein vom Versammlungsleiter der Gegendemo aus, dennoch kam unser HBV-Redakteur der Bitte nach. Er konnte anschließend – argwöhnisch beäugt, aber ohne weitere Störungen – die Medienarbeit zur Gegenveranstaltung fortsetzen.
Versammlungsbehörde genehmigt komplette Friedensbrücke? Was ist mit unbeteiligten Passanten?
Interessant war übrigens die Bestätigung der Polizei, dass die Versammlungsbehörde wohl tatsächlich die gesamte Friedensbrücke als Versammlungsort genehmigt hatte. Im Umkehrschluss: Jeder Passant auf dem stadtauswärts gelegenen Gehweg war dann – zumindest nach Lesart von Buhlmann – offenbar „Versammlungsteilnehmer“? Wären unbeteiligte Passanten auf der Brücke dann mit „eingekesselt“ worden, wenn die polizeiliche Lage dies erfordert hätte? Tatsächlich gab es nämlich einige Passanten, die sich – ob des Polizeiaufgeboten und der Auseinandersetzung – zunächst gar nicht über die Friedensbrücke trauten. Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Die Bewegungsfreiheit unbeteiligter Passanten (und der Presse) aber auch. Wenn dem tatsächlich so war, stellt sich zugleich die Frage: Wieso konnte dann ein Bus wie gewohnt die Friedensbrücke überqueren, wenn doch der sogenannte „Allgemeingebrauch“ entzogen wurde durch eine Sondernutzung für eine Gegendemonstration? Fragen über Fragen, die man auch der Versammlungsbehörde des Landkreises und der städtischen Ordnungsbehörde stellen muss.
Teilnehmerzahlen auf der Gegendemo deutlich geringer als beim Sommerfest, von „Gesicht zeigen“ keine Spur
Zunächst bleibt nüchtern festzuhalten, dass das AfD-Sommerfest sehr viel mehr Teilnehmer/ Besucher anzog als die Gegendemonstration. Die Mitglieder von „Kolibri“, nach eigener Darstellung ein „buntes Bündnis gegen rechts“ , um Versammlungsleiter Marcel Buhlmann blieben mit ihrer Gegendemonstration auf der Friedensbrücke weitgehend unter sich. Von dem angekündigten Musikfestival war dort wenig zu hören oder merken. Auch das immer wieder zitierte „Gesicht zeigen“ war offenkundig nicht so das Ding der Demo- Teilnehmer. Schnell war man – oft, aber zum Glück nicht immer – mit Regenschirmen oder Plakaten dabei, das Fotografieren quasi unmöglich zu machen.
DIE LINKE und die ANTIFA gemeinsam mit „Kolibri“ aktiv?
Neben einer namentlich bekannten Lehrerin der Elstertalschule (welcher der sog. „Beutelsberger Konsens“ im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit hoffentlich bekannt ist?) war auch DIE LINKE (u.a. in Person des Stadtratsvorsitzenden Holger Steiniger) auf der Friedensbrücke vertreten. Laut Flaggen und anwesenden Personen gehören die als „schwarzer Block“ bekannte ANTIFA offenbar zu diesem Bündnis dazu. Auch wenn Marcel Buhlmann dies regelmäßig abstreitet: Die ANTIFA ist symbolisch und personell bei seinen Veranstaltungen immer erkennbar.
























Nach letzten Erkenntnissen unserer Redaktion verliefen beide Veranstaltungen störungsfrei.
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