Sonderamtsblatt zur 1. Nachtragshaushaltssatzung

(Greiz). Wie die Pressestelle des Landratsamtes (LRA) Greiz mitteilte, erscheint am 13. Februar 2025 das Amtsblatt Nr. 3/2026 des Landkreises Greiz als Sonderamtsblatt. Es enthält die Öffentliche Bekanntmachung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Greiz für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.

Das Amtsblatt ist unentgeltlich im Landratsamt Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11 (Eingangsbereich bzw.
Pressestelle, Zimmer 117), in der Dienststelle Zeulenroda-Triebes, Untere Höhlerreihe 4, sowie in der
Straßenverkehrsbehörde in Weida, Am Schafberge 5, erhältlich. Ebenso ist es im Internet unter
www.landkreis-greiz.de abrufbar. Im Bedarfsfall können kostenlose Einzelexemplare beim Landratsamt Greiz, Pressestelle, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, gegen Übernahme der Portokosten bestellt werden.

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