Nachtragshaushalt für den Landkreis Greiz beschlossen

Gegenstimmen aus der AfD wegen unbeantworteter Fragen zur Finanzierung

(Greiz). Mit großer Mehrheit hat der Kreistag des Landkreises Greiz am Dienstagabend (27. Januar 2026) den Nachtragshaushalt und den Finanzplan bis 2029 beschlossen. Die Nachtragshaushalt-satzung zum Doppelhaushalt 2025/26 umfasst im konsumtiven Verwaltungshaushalt 213.557.803 Euro (213 Mio. Euro), das sind knapp sieben Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Der investive Vermögenshaushalt dagegen ist um rund 200.000 Euro auf 19.150.475 Euro erhöht worden.

Wesentliche Mehrausgaben betreffen 2026 mit rund 4,4 Millionen Euro Sozial- und Teilhabeleistungen und mit knapp 1,2 Millionen Euro den Zuschuss für die Jugendhilfe. Mehr Geld ist notwendig u.a. für den öffentlichen Personennahverkehr, die Schülerbeförderung, für Ukraineflüchtlinge sowie für Lehr- und Unterrichtsmittel an Schulen. Zur Entlastung trägt maßgeblich eine Sonderzuweisung des Freistaates Thüringen für den Sozialhaushalt bei.

Kommentar:

Aus informierten Kreisen hat die Redaktion erfahren, dass zur gestrigen Sitzung die AfD-Kreistagsfraktion genau zu diesem Thema mehrere Anfragen gestellt hat. Auch wurde hinterfragt, wie genau die Mehrkosten im Einzelplan 4, u.a. Sozial- und Teilhabeleistungen (speziell bezüglich Ausgaben für Asylbewerber und Ukraine-Flüchtlinge) denn zustande kämen? Diese Fragen beantwortete Landrat Dr. Ulli Schäfer (CDU) nicht bzw. ausweichend (Verweis auf eine schriftliche Antwort).

Die Folge war, dass die AfD-Fraktion als einzige Fraktion mit 9 Nein-Stimmen (bei drei Enthaltungen dieser Fraktion) gegen den Nachtragshaushalt stimmte. Fraktionschef Torsten Röder (parteilos) begründete das Abstimmungsverhalten vorab unter anderen mit zwei Zitaten aus Antworten des Landrates. Kurzfassung: Die Finanzierung der Flüchtlingsthemen geht die Kreisräte nichts an.

Die Abstimmung bezüglich des Finanzplanes erfolgte dagegen einstimmig mit 39 + 1 (Landrat) Ja-Stimmen.

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