Greizer Bürgermeister lässt anfragende Bürger „wegtreten“. Die Bauaufsicht im Landratsamt ist nicht so bürgerunfreundlich.
(Greiz). Dass es Pläne gibt, in der Kreisstadt Greiz ein (muslimisches?) Gebetshaus zu schaffen, wabert schon seit Sommer 2025 durch die Greizer Gerüchteküche. Dazu gab es auch wiederholt Anfragen Greizer Bürgerinnen sowohl an unsere Redaktion als auch in der Einwohnerfragestunde des Stadtrates, zuletzt am 24.09.2025. Hier ließen Stadtratsvorsitzender (SRV) Holger Steiniger (DIE LINKE) und Bürgermeister (BM) Alexander Schulze (parteilos/ auf CDU-Mandat im Amt) die Fragen dann an sich „abtropfen“.
Nicht die Greizer sind für den Bürgermeister da, sondern der Bürgermeister (BM) für die Greizer. In der Theorie. Praktisch interessiert den BM die Meinung der Greizer offenbar wenig.
Die 72-jährige Greizerin Ingrid Bretschneider hatte von der Rathaus-Empore aus Fragen gestellt. Unter anderem eben zum Thema „Gebetshaus“. Sie war von SRV Steiniger dann aufgefordert worden, sich von der Empore nach unten zum Mikrofon zu begeben (Zwischenfrage: Ist das Mikro für die Stadtverwaltung zu schwer, dass man dies nicht nach oben zu den Besuchern bringen kann?). Bevor die 72-Jährige aber den Ratssaal überhaupt erreichte, hatte der SRV Steiniger schnell die Einwohnerfragestunde sowie den öffentlichen Teil der Ratssitzung „geschlossen“. Sie stand dann also vor verschlossenen Türen. Frau Bretschneider hatte diesen Vorgang detailliert in ihrem Leserbrief an die Redaktion des „Heimatbote Vogtland (HBV)“ geschildert. Angeblich wusste auch Ines Wartenberg (SPD), die Vorsitzende des Greizer Bauausschusses, nichts von einem Bauantrag für ein Gebetshaus. So die Aussage Wartenberg´s gegenüber der 72-jährigen Rentnerin.
Daraufhin schrieb Frau Bretschneider den Greizer Bürgermeister an und bekam laut ihrer Aussage gegenüber unserer Redaktion eine recht unfreundliche Antwort. Ein weiterer Brief von ihr wurde vom Bürgermeister bisher nicht beantwortet. Das passt in´s Bild, was auch Greizer Stadträte erleben. Der Bürgermeister fordert gern ein, gibt aber nichts zurück. Weder Eingangsbestätigungen noch inhaltliche Antworten. Planungsgrundlagen und Entscheidungen schon gar nicht, wie unserer Redaktion von mehreren Stadträten bestätigt wurde.
Baubehörde bestätigt entsprechende Bauanfrage. Auch das seitens der Stadt Greiz erteilte gemeindliche Einvernehmen.
Frau Bretschneider war nicht die einzige Greizerin, die -für den Bürgermeister offenbar unbequeme – Fragen stellte. Auch die Greizerin Maxi Muster* (*der richtige Name ist der Redaktion bekannt) wollte dem Gerücht auf den Grund gehen und fragte nach. Kurz vor dem Jahreswechsel (10.12.2025) erfuhren Stadträte von ihr, dass BM Schulze auch sie ruppig „wegtreten“ ließ. Mit der Bemerkung, „die Stadt habe nichts damit zu tun, Baugenehmigungen erteile das Landratsamt Greiz. Sie solle sich an die dortige Baubehörde wenden.“ Frau Muster bestätigte den Kommunalpolitiker sowie auf Nachfrage auch unserer Redaktion, dass sie dieser Forderung des Greizer BM nachgekommen sei. Mit sehr interessanten Erkenntnissen.
Durch ihren Anruf bei der Baubehörde des Landratsamtes erfuhr sie nämlich, dass der Auslöser zur weiteren Bearbeitung eines gestellten Bauantrages (auch für den Aus- oder Umbau eines Gebetshauses in Greiz) durch die Stadt erfolgt. Zu Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens wird nämlich seitens des Landratsamtes bei der Gemeinde angefragt, ob ein beantragtes Bauvorhaben planungsrechtlich von der Gemeinde (hier: Stadt Greiz) überhaupt unterstützt wird. Der Fachbegriff dafür lautet „Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens“, wie Frau Muster erfuhr. Erst danach kann nun die entsprechende Baubehörde des Landkreises agieren. Frau Muster erfuhr zudem, dass bezüglich ihrer konkreten Anfrage (Gebetshaus) das gemeindliche Einvernehmen seitens der Stadt Greiz erteilt worden sei. Daher die Baubehörde des Landratsamtes Greiz als finale Genehmigungsbehörde inzwischen antragsgemäß aktiv geworden sei. Näheres zu Standort und Antragsteller erfuhr sie nicht.
Damit werden auch für die Öffentlichkeit zwei Dinge klarer: 1. Die Stadt Greiz ist sehr wohl in Bauvorhaben involviert. Auch wenn tatsächlich nicht sie, sondern der Landkreis Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben ist. 2. Nach Recherchen unserer Redaktion hat der Stadtrat der Stadt Greiz die „Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens“ gemäß § 19 Absatz 2 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Stadtrates (GO-SR) an den Bau-, Wirtschafts- Umwelt- und Tourismus-Ausschuss (BWUTA) übertragen.


Aus dieser Erkenntnis ergeben sich sofort drei weitere Fragen: 1. Wieso weiß dessen Ausschussvorsitzende Ines Wartenberg dann (angeblich) nicht, ob und wann die Ausschussmitglieder diesbezüglich einen Beschluss gefasst haben (so ihre mündliche Antwort gegenüber Frau Bretschneider)? 2. Warum tagt der Bauausschuss (wir kürzen ab) nur nichtöffentlich, wenn er doch – zumindest bei drei Sachverhalten – ein „beschließender Ausschuss“ ist? 3. Noch spannender ist die Frage: Warum veröffentlicht ein beschließender Ausschuss seine gefassten Beschlüsse nicht, obgleich das gesetzlich vorgeschrieben ist? Fragen über Fragen, auf die es bisher keine Antworten gibt. Das Greizer Rathaus schweigt sich dazu aus.
Trotz Thüringer Transparenzgesetz und Öffentlichkeitsgrundsatz lebt der Greizer Bürgermeister (s)eine gepflegte Intransparenz?
Es gibt nämlich ein Thüringer Transparenzgesetz, dass Bürgern umfassende Auskunftsrechte einräumt. Diese kann man natürlich prima aushebeln, wenn man so viel wie möglich in nichtöffentlichen Sitzungen erledigt. So agiert der Greizer Bürgermeister Alexander Schulze seit seinem Amtsantritt 2018.
Allerdings gilt für Bürgermeister wie Stadträte der Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 40 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Stadtratssitzungen (und ebenso Sitzungen von Ausschüssen, die an Stelle des Stadtrates beschließen) sind öffentlich abzuhalten, Halbsatz 2 normiert die Ausnahmen. Diese Ausnahmen hat der Stadtrat Greiz in § 3 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Greiz und seiner Ausschüsse (GO-SR) noch detaillierter bestimmt.


Die in den Sitzungen gefassten Beschlüsse sind „unverzüglich“ (aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: „ohne schuldhaftes Verzögern“) öffentlich bekanntzumachen. Der Gesetzgeber fordert zudem bei nichtöffentlichen Beschlüssen, dass sich der Stadtrat (bzw. Ausschuss) via Beschluss dazu äußern muss, wann der angegebene Grund für die Nichtöffentlichkeit wegfällt. Bisher werden aber nicht einmal Gründe für die Nichtöffentlichkeit benannt. Was bisher offenbar weder die CDU- noch SPD-Fraktion stört, obgleich dies wiederholt von der Opposition moniert wurde.
Stadträte halten sich bei Anfrage wegen „Maulkorberlass“ bedeckt. Mutmaßlich keine „einstimmige“ Entscheidung?
Im Zuge unserer Recherchen fragten wir auch bei mehreren Fraktionen und Stadträten zu detaillierteren Informationen an. Diese winkten – mit Blick auf den „Maulkorberlass“ des Bürgermeisters (Richtlinie, beschlossen mit den Stimmen der ihn tragenden CDU und SPD) – jedoch alle ab. Es gab lediglich den salomonischen Hinweis, dass sowohl im Stadtrat wie auch im Bauausschuss „durchaus nicht alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden„. Häufig würden Beschlüsse (gleich ob Ablehnung oder Zustimmung) „nur mehrheitlich“ ausfallen. Wer dann (Zitat) „die Sitzverteilung des Stadtrates Greiz (oder dessen Ausschüsse) zählen kann, könne auch eigene Schlüsse ziehen. Selbst wenn keine namentliche Abstimmung beantragt worden ist.“ In fast allen Fällen läuft die „Trennlinie“ nämlich messerscharf zwischen den BM-Fraktionen CDU/Gemeinsam für Greiz und SPD/LINKE/Grüne gegen die Opposition. Bestehend aus der AfD-Bürgerfraktion und der Fraktion IWA-Pro Region.
Kann man aus diesem Hinweis schlussfolgern, dass es für die o.g. Bauanfrage nur eine „Bürgermeister-Mehrheit“ gab? Man weiß es aktuell (noch) nicht. Die Presseanfrage unserer Redaktion zu diesem Thema (siehe unten) ließ Bürgermeister Alexander Schulze unbeantwortet. Das beleuchten wir in einem separaten Artikel, den sie hier (Link) finden.


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