Greizer Bürgermeister ignoriert Presseanfrage zum „Gebetshaus“

Gibt es in Greiz noch eine Rechtsaufsicht, welche Bürgermeister zur Einhaltung von Gesetzen anhält?

(Greiz). Der Greizer Bürgermeister (BM) Alexander Schulze mauert nicht nur gegenüber der Lokalredaktion Greiz der „Ostthüringer Zeitung (OTZ)“. Sondern eben auch gegenüber der Redaktion des „Heimatbote Vogtland (HBV)“. Denn damit Medien keine „Fake-News“ verbreiten, hat der Landtag in §5 Thüringer Pressegesetz (ThürPG) folgende Verpflichtung verankert: „Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der äußersten, nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und sachliche Richtigkeit zu prüfen. Sie ist verpflichtet, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten.“ Dem wollte unsere Redaktion mit ihrer Presseanfrage nachkommen.

Erst Sorgfaltspflicht und Informationsrecht ergibt Augenhöhe

Der Gesetzgeber hat erkannt: Um dieser normierten Sorgfalts- und Recherchepflicht nachkommen zu können, bedarf es gegenüber Behörden auch ein Recht auf Information. Dieses Recht wird der Presse in § 4 ThürPG durch den Thüringer Landtag auch klar und deutlich eingeräumt:

In Greiz scheint das den Bürgermeister nicht zu interessieren.

„Mauern“ ist keine gute Kommunalpolitik

Zum Thema „Gebetshaus“ lagen unserer Redaktion bereits verschiedene Informationen vor. Mit einer Presseanfrage wollten wir dem Greizer BM Gelegenheit geben, seine Sicht der Dinge anhand der Faktenlage darzulegen. Wer sollte sie besser kennen als er?

Wir wollen daher unsere Leser informieren, welche Fragen wir gestellt haben und wie der Bürgermeister (nicht) geantwortet hat.

Antwort BM: keine

Antwort BM: keine

Antwort BM: keine

Antwort BM: keine

Antwort BM: keine

Antwort BM: keine

Antwort BM: keine

Jeder Greizer mag aus diesem Verhalten des Bürgermeisters seine eigenen Schlüsse ziehen. Das rechtswidrige Verhalten des Greizer Bürgermeister wird seitens der Redaktion weitere Schritte nach sich ziehen.

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