(Greiz). Ein 27-Jähriger legte sich am Samstag, dem 02.08.2025 in einer Wohnung in der Friedrich-Naumann-Straße zum Schlafen hin. Als er später aufwachte und die Wohnung verlassen wollte, musste er feststellen, dass die Wohnungseingangstür von außen verschraubt worden war und er diese nicht mehr ohne fremde Hilfe öffnen konnte. Ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung wurde gegen Unbekannt eingeleitet. <PS>
Wohnungstür von außen verschraubt. Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung.

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