(Vogtlandkreis) Im sächsischen Vogtlandkreis kann man Menschen begegnen, die es in ganz Thüringen nicht gibt: Den Angehörigen der Sicherheitswacht. Bei der sächsischen Sicherheitswacht unterstützten ehrenamtlich tätige Bürger die Polizei des Freistaates Sachsen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Dies macht die sächsische Sicherheitswacht sehr erfolgreich seit 1998. Der Freistaat Sachsen hat dafür frühzeitig die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die es in dieser Form im Freistaat Thüringen bis heute nicht gibt.
Im Ehrenamt für einen wichtigen Bereich einer funktionierenden Gesellschaft da
Bei der Sächsischen Sicherheitswacht übernehmen Ehrenamtliche Verantwortung. Engagierte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates unterstützen die Polizei bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei ihren Streifengängen zeigen sie öffentlich Präsenz und sind zugleich Ansprechpartner für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Zu ihren Aufgaben gehört es u. a., polizeiliche Streifen zu unterstützen und sicherheitsrelevante Hinweise sowie verdächtige Vorkommnisse ans zuständige Polizeirevier weiterzuleiten. Den Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht stehen dabei zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu. Dazu gehören das Festhalten eines auf frischer Tat gestellten Täters bis zum Eintreffen der Polizei sowie das Recht auf (eigene) Notwehr und Nothilfe für andere Bürger.
Im Rahmen des Einsatzdienstes mehr Befugnisse, dafür aber auch die Ausbildung
In der Zeit Ihres Einsatzes sind die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht mit weiteren Befugnissen ausgestattet. Wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig ist, können sie:
- Personen befragen, um dadurch sachdienliche Angaben zu erlangen,
- die Identität einer Person feststellen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht,
- Personen anhalten und nach Personalien befragen,
- Aushändigung von Ausweispapieren zur Prüfung verlangen,
- Personen zum Polizeirevier verbringen, wenn die Identität bei der Feststellung nicht geklärt werden kann,
- Platzverweise gegenüber Personen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht, aussprechen,
- Sachen sicherstellen, um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Gegenstände zu schützen.
Als Einsatzgebiete der Sächsischen Sicherheitswacht kommen in Betracht größere Wohnsiedlungen, öffentliche Parks und Anlagen, die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Schulen, Freizeitzentren und Kinderspielplätze, sowie weitere lageabhängige, örtliche Schwerpunkte im jeweiligen Revierbereich (zum Beispiel Weihnachtsmarkt, Messen, etc.).
Um dies rechtssicher wahrnehmen zu können erhalten die Angehörigen der Sicherheitswacht eine 50 Stunden umfassende Ausbildung. Im Dienst sind die Bürger u. a. mit Uniform, Funkgerät und einem Dienstausweis ausgestattet. Der Freistaat Sachsen zahlt zudem eine kleine Aufwandsentschädigung.
Interesse geweckt? Mehr Informationen zur sächsischen Sicherheitswacht gibt es hier: https://www.polizei.sachsen.de/de/sicherheitswacht.html
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