Straße „Am Schluchter“, eine unendliche Geschichte: Von Bürger bezahlt, von anderen „zerrammelt“

(GREIZ-Untergrochlitz/14.04.2025). Die Anwohner sind seit vielen Jahren genervt. Bei der verkehrsrechtlich immer wieder strittigen Einordnung der Straße fängt es an. Bei den alljährlichen Wasserrohrschäden hört es nicht zwingend auf. Hinzu kommen Schäden an der Straße selbst. Dies scheint den sogenannten „Träger der Straßenbaulast“, die Stadt Greiz, augenscheinlich nicht interessieren. Hier darf man der Stadt, als Empfänger der erst kürzlich massiv erhöhten Grundsteuer, eine gewisse Gleichgültigkeit unterstellen! Seit zu vielen Jahren wird durch die Stadt Greiz im Straßennetz allgemein und „Am Schluchter“ im besonderen nur „geflickschustert“. Außer natürlich, ein (Ortsteil-) Bürgermeister wohnt in einer solchen Straße. Dann erfolgt selbst in Pansdorf oder Obergrochlitz ein „autobahnähnlicher Ausbau“.

Die Straße „Am Schluchter“ ist eine reine Anliegerstraße – zumindest laut Straßenausbaubeitragsbescheid

Auch wenn es manchem Leser und Betrachter angesichts der Bilder eher kleinlich erscheinen mag, aber die Straße „Am Schluchter“ im Greizer Ortsteil Untergrochlitz ist tatsächlich eine reine Anliegerstraße. So wurde sie gegenüber den Anwohnern jedenfalls abgerechnet, als die Stadt Greiz Anfang der 1990-er Jahre per Bescheid Straßenausbaubeiträge erhob, und dabei von den Untergrochlitzern Beträge zwischen 3.000 bis 100.000 Euro kassierte!

Beschilderung? Offenbar nicht wichtig: Weder Straßenverkehrsbehörde noch Straßenbaubehörde fühlen sich zuständig

Die Verkehrsschilder mit der Kennzeichnung als Anliegerstraße lösten sich kürzlich in Luft auf. Für diesen Umstand fühlt sich weder die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Greiz noch die Stadt Greiz als zuständige Straßenbaubehörde verantwortlich. Verkehrsrechtlich ist die Anliegerstraße daher aktuell miserabel ausgeschildert.

Der aus Richtung Flugplatz kommende Verbindungsweg von Obergrochlitz (Straßenacker) bis Beginn/Ende Schluchter ist ein auf diversen Kartenmaterial namenloses Wegstück (früher der alte Kutsch oder auch Herrnweg bekannt). Dieses Stück wurde nun zum land- und forstwirtschaftlichen Befahren freigegeben. Dann fehlt alles Weitere an Hinweisen für Kraftfahrer. Von der Untergrochlitzer Straße her auf den Schluchter fahrend, findet sich keinerlei Verkehrszeichen, ob es sich um eine Sackgasse, Anliegerstraße oder eine „Autobahn“ handelt. Das berechtigt also von dort kommend jedermann zum Befahren der Straße. Es fehlt an der Tonnagebegrenzung ebenso wie der Hinweis „Anwohner und Lieferfahrzeuge frei“. Sowohl von Obergrochlitz als auch von der Hauptstraße Untergrochlitz kommend, ist die Beschilderung rechtlich unklar. Das zum Straßenverkehr!

Hauptwasserleitung des ZV TAWEG wird zunehmend zum Problem

In den 1960-er Jahren wurde die – noch heute durch den ZV TAWEG betriebene – Hauptwasserleitung von den Altvorderen der alteingesessenen Anwohner in NAW-Stunden verlegt! Nach der Wende wurden durch den damaligen SPD-Bürgermeister erstmal ordentlich Straßenausbaugebühren von den Anwohnern kassiert, dann 80% der Straße grundhaft ausgebaut und der Rest lediglich oberflächlich mit Deckschicht versehen. Auf diesem kleinen Stück sind bereits wieder massive Schäden zu verzeichnen. Alle Anwohner/Grundstückseigentümer wurden verpflichtet neue Trinkwasser- Hausanschlussleitungen zu installieren. Die alte Hauptleitung aus den 60ern aber blieb und muss immer wieder „geflickt“ werden!


Mittlerweile gibt es alljährlich bei Starkregen Überschwemmung und Schlamm, Geröll usw. ungepflegte offene Straßengraben usw. Diese Probleme sind seitens der Stadt Greiz unter Bürgermeister Alexander Schulze (parteilos, unterstützt von der CDU/Gemeinsam für Greiz) aber hausgemacht. Denn seit vielen Jahren wird es alljährlich thematisiert. Ob einzelne Bürger oder Ortsteilrat darauf hinweisen – es passierte wenig bis nichts. Der hochbezahlte Bürgermeister (BM) einer Kreisstadt hat sich aber um alle Ortsteile gleichermaßen zu kümmern. Die Bevorzugung einzelner Ortsteile ist inzwischen leider so offensichtlich, dass es den Widerspruch der Anwohner und Grundstückseigentümer provoziert.
Mein Vorschlag an die Stadt Greiz wäre eine Anwohnerversammlung, in welcher der BM mit den Anwohnern und Grundstückseigentümern darüber verhandelt, die Straße an die Anlieger zu verkaufen. Dann regeln die Anwohner selbst, wer wie wann die Straße befahren darf oder aber die Stadt zahlt den Anwohnern ihre Straßenausbaugebühr zurück!  

Leserpost O. H. Ebert

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