Verbandsvorsitzender Dr. Schäfer: Entlastung für Landwirte im Freistaat
(Greiz). Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen senkt zum 1. Juni 2026 die Gebühren. Grundlage dafür ist eine neue Gebührenkalkulation. Im Vergleich zum vorherigen Bemessungszeitraum 2023 bis 2025 werden die Gebühren deutlich reduziert und nähern sich wieder dem Niveau vor dem Jahr 2023 an.
„Landwirte haben mit erheblichen Mehrkosten für Kraftstoffe und Düngemittel zu kämpfen. Deshalb ist
die Gebührensenkung bei der Tierkörperbeseitigung eine Maßnahme zur Entlastung, die wir im
Rahmen unserer Möglichkeiten ergreifen“, erklärt der Vorsitzende des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen, der Greizer Landrat Dr. Ulli Schäfer.
So sinkt die Gebühr für die Beseitigung eines Pferdes von 253,26 Euro auf 90,21 Euro. Für eine Sau oder einen Eber werden ab dem 1. Juni 44,04 Euro statt bisher 93,03 Euro fällig. Für ein Schaf oder eine Ziege
beträgt die Gebühr künftig 19,59 Euro, bislang waren es 39,39 Euro. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Organisation der Tierkörperbeseitigung zuständig. Sie haben sich in einem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen zusammengeschlossen. Er ist für das Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verarbeiten und Beseitigen von ganzen Tierkörpern verantwortlich. Für den Vollzug der Beseitigung hat der Zweckverband die Firma SecAnim GmbH mit Sitz in Erfurt-Elxleben beauftragt.
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