Verwaltungsgericht (VG) Gera erteilt Schulze, Steiniger und dessen Anwalt Nachhilfe in grundlegenden Rechtsfragen eines demokratischen Rechtsstaates
(Gera/ Greiz). Bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates Greiz am 19.Juni 2024 sind eklatante Mängel aufgetreten. Daher sind die Wahlen zum Vorsitzenden des Stadtrates sowie zum 1. und 2. Beigeordneten des Bürgermeister der Stadt Greiz unwirksam und müssen wiederholt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Gera am Mittwoch (26.02.2026) und gab somit den Klägern Jens Geißler und Phillipp Wünsch (beide IWA Pro Region) Recht.
Steiniger, Bräunlich und Jarling wären von dieser Entscheidung betroffen.
Mit der erforderlich Neuwahl der o.g. Positionen wären Holger Steiniger (DIE LINKE) als Stadtratsvorsitzender sowie Jens-Uwe Bräunlich (CDU) und Andrea Jarling (partei-/fraktionslos) als 1. bzw. 2 Beigeordnete betroffen. Deren Positionen sind nun vakant.
Berufung zugelassen, Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die 2. Kammer des VG Gera hat die Möglichkeit der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Thüringen zugelassen, das ausgesprochene Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Ob die Beklagtenseite (Stadt/-rat Greiz) dies nutzt, ist aktuell unklar. Eine Redaktionsanfrage des Heimatbote Vogtland (HBV) bei der Stadtverwaltung blieb bislang unbeantwortet.
Die HBV- Redaktion berichtet noch detailliert zum Prozessverlauf, bei dem nur Medienvertreter des MDR und des HBV zugegen waren.

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