Stadt Greiz gibt nebulöse Stellungnahme zu Wahlen 2024 ab

Die Beklagten Holger Steiniger, Alexander Schulze mit ihrem Anwalt Dr. Schenderlein vor dem VG Gera. Alle Fotos: trö/grz

Statt Konsequenzen gilt das Motto „Abwarten und Tee trinken“? Will man wirklich in die kostentreibende Berufungsinstanz?

(Greiz). Etwas nebulös und gut versteckt hat die Stadt Greiz auf ihrer Website (Link) eine Stellungnahme zum verlorenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera angegeben (den Bericht des HBV dazu finden Sie hier).

Auszug aus dem Statement der Stadt Greiz. Quelle: Screenshot Website der Stadt Greiz

Sowohl Prozessbeobachter wie auch betroffene Beigeordnete waren sich einig: Die Klatsche aus dem VG- Urteil war eindeutig und schon nach den ersten fünf Minuten Prozessverlauf zu erahnen. Aber augenscheinlich kleben einige an ihren Stühlen und wollen nicht aufgeben. Das der Anwalt der Stadt Greiz ein Interesse an einer Berufung hat, ist selbstredend. Er verdient (immer) daran, denn der Steuerzahler muss das zahlen. Glaubt man informierten Kreisen, war Bürgermeister Alexander Schulze (parteilos/ CDU-Mandat) schon in der Vergangenheit nicht zimperlich bei Ausgaben für die Leipziger Anwaltskanzlei und das nicht nur bei – zumeist verlorenen – Prozessen.

Da jedoch die beiden Kläger als Stadträte ihre Prozesskosten aus eigener Tasche vorschießen mussten, stellt sich nun die Frage: Bezahlt Holger Steiniger die Anwalts- und Gerichtskosten für das etwaige Berufungsverfahren dann auch aus eigener Tasche? Wohl eher nicht. Dann stellt sich die Frage: Warum akzeptiert das Kollegialorgan Stadtrat das Urteil nicht einfach, um Zeit, Nerven und vor allem Steuergeld zu sparen?

Wenn der Bürgermeister nun darauf hinweist, dass die Klage gegen die Stadt Greiz abgewiesen wurde, ist das kein wirklicher Erfolg. Jeder andere Kläger hätte als Beklagten zu 1 auch zunächst die Stadt genommen. Denn laut Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vertritt der Bürgermeister die Stadt nach außen. Auch war es eben der Bürgermeister, der zur konstituierenden Sitzung am 19.06.2024 eingeladen hatte. Den neuen Stadtrat und dessen (neuen) Vorsitzenden gab es zum Zeitpunkt der Ladung gar nicht.

Nach richterlichen Hinweis des VG Gera erfolgte – durch den Anwalt der beiden Kläger Jens Geißler und Philipp Wünsch (beide IWA-Pro Region) – dann eine Klageerweiterung gegen den Beklagten zu 2. Den Stadtrat (SR) der Stadt Greiz, vertreten durch den SR-Vorsitzenden Holger Steiniger (DIE LINKE) im Rahmen eines sogenannten „Organstreitverfahrens.“ Hier war sich die 2. Kammer des VG Gera (in großer Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern!) derart einig, dass sich dem mehrstündigen Beratungstermin nach 30 Minuten Beratungspause der sog. Verkündungstermin erfolgte. Die Wahl wurde als unwirksam kassiert!

Wenn nun Bürgermeister Schulze und SR-Vorsitzender Steiniger mit ihrem Anwalt „auf Zeit spielen“ wollen, löst das Irritationen aus. In der Verhandlung wie auch in der mündlichen Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Amelung jedem Anwesenden die Meinung der 2. Kammer deutlich. Nämlich, dass der Sachvortrag von RA Dr. Schenderlein (Anwalt der Beklagten) nicht geeignet war, die geltend gemachten Kläger- Bedenken bezüglich der Wahrung des Grundsatzes einer geheimen Wahl zu entkräften. Die Argumentationslinien „Das haben wir schon immer so gemacht“ und „Man hätte den Zettel doch abdecken können“ erwiesen sich als Rohrkrepierer. Ebenso die angeführte Raumgröße des Kleinen Saal von 110 m². Wobei der Anwalt die Zuschauerreihen gekonnt ignorierte. Welchen neuen Hasen aus welchem Hut will also der Anwalt bei einer Berufungsverhandlung zaubern?

Man darf gespannt sein, wie sorgsam der Stadtrat mit Steuergeldern in dieser Frage umgeht.

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