Projektaufruf der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) Greizer Land vom 09.02.2026 für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2026
(Greiz). Der Verein LEADER Aktionsgruppe Greizer Land e.V. unterstützt in seiner Funktion als RAG Greizer Land Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raumes, die den Handlungsfeldern und Zielen der
Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Greizer Land“ 2023-2027 entsprechen. Das Landratsamt Greiz hat hierzu auf den Anmeldeschluss am 07.April 2026 hingewiesen.
- Rahmenbedingungen des Förderaufrufes
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und
Ländlicher Raum (TMWLLR) vom 15.12.2025, Ziffer B 7 hat die RAG Greizer Land für das Jahr 2026
Fördermittel im Rahmen des Regionalbudget als Erstempfänger beantragt.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen bereitgestellt.
Für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2026 sucht die RAG Greizer
Land ab sofort engagierte Vorhabenträger aus der LEADER-Region Greizer Land, zu der auch ländlich
geprägten Ortsteile der Stadt Gera gehören, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen.
Der Förderaufruf richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen). Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 5.000 € bis maximal 20.000 € förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ist durch die Vorhabenträger aufzubringen.
Die Bewilligung des Regionalbudgets und die Bereitstellung der Zuwendung durch die RAG Greizer Land an die Letztempfänger (Projektträger) steht unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch den Freistaat Thüringen. Die Kosten der Kleinprojekte müssen wirtschaftlich und auskömmlich sein sowie einen sparsamen Einsatz der Mittel sicherstellen. Der Nachweis hat bei Kosten über 7.000 € durch 3 vergleichbare Kostenangebote pro Fördergegenstand/Gewerk zu erfolgen. Bei Kosten bis 7.000 € muss der Nachweis in geeigneter Form erfolgen.
2. Ziele und Zuwendungszweck
Die RAG Greizer Land möchte die aktive, eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der Region
sowie das bürgerliche Engagement und soziale Miteinander unterstützen. Für die Umsetzung der Mittel
aus dem Regionalbudget 2026 werden Ideen für Kleinprojekte gesucht, die den Zielen und
Handlungsfeldern der RES „Greizer Land“ 2023-2027 entsprechen. Die eingereichten Projektideen
sollen einem der nachfolgenden Themenschwerpunkte zuzuordnen sein:
- Handlungsfeld 1: Wertschöpfen und Leben auf dem Land;
- Handlungsfeld 2: Sicherung der Daseinsvorsorge;
- Handlungsfeld 3: Klima- und Umweltschutz – Erneuerbare Energien;
- Handlungsfeld 4: Schutz der Natur- und Kulturlandschaft – Nutzung des touristischen Potenzials. Darüber hinaus sollen handlungsfeldübergreifend die Querschnittsziele der RES Innovation, Klimaschutz und Klimawandelanpassung, lnklusion, Förderung von jungen Menschen und Ehrenamt
gefördert werden. Die vollständige RES kann auf der Internetseite der RAG eingesehen werden.
Die Kleinprojekte müssen unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, - der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- der Anpassung an den Klimawandel, Belange der Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu
sichern und weiterzuentwickeln.
Nicht zuwendungsfähig sind:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
b) der Landankauf,
c) Kauf von Tieren,
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
g) laufender Betrieb,
h) Unterhaltung,
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
j) einzelbetriebliche Beratung,
k) Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Regionalmanagements,
l) Personalleistungen.
3. Auswahlverfahren und Projektumsetzung
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des
Regionalbudgets 2026 kann ab dem 09.02.2026 bis spätestens zum 07.04.2026 an die RAG Greizer
Land erfolgen. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen bzw. in einem anderen
Förderprogramm beantragt worden sein.
Im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens erfolgt anschließend die Prüfung und Bewertung aller
eingereichten Projektanträge durch die RAG Greizer Land. Hierbei wird zunächst die Förderfähigkeit
gemäß des Zuwendungszweckes überprüft. Im nächsten Schritt wird anhand der nachfolgenden
Bewertungskriterien eine Priorisierung sämtlicher Vorhaben entsprechend der Zielstellungen der RES
„Greizer Land“ 2023-2027 vorgenommen.
- Konformität mit den Handlungsfeldern (HF) der RES:
o HF1 – Wertschöpfen und Leben auf dem Land,
o HF2 – Sicherung der Daseinsvorsorge,
o HF3 – Klima- und Umweltschutz – Erneuerbare Energien,
o HF4 – Schutz der Natur- und Kulturlandschaft – Nutzung des touristischen
Potenzials. - Konformität mit Querschnittszielen der RES:
o Innovation,
o Klimaschutz und Klimawandelanpassung,
o Inklusion,
o Förderung von jungen Menschen,
o Ehrenamt.
Die vollständige Bewertungsmatrix kann in der RES sowie auf der Internetseite der RAG eingesehen
werden (https://leader-rag-greiz.de/1329/ueberblick/?).
Insgesamt ist eine Gesamtpunktzahl von maximal 29 Punkten möglich. Abweichend von den Vorgaben
der RES wird für das Auswahlverfahren der Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2026 die
Mindestpunktzahl auf 4 Punkte herabgesetzt. Entsprechend der erreichten Punktzahl werden die
vollständig eingereichten Vorhaben in einer priorisierten Liste aufbereitet und durch den Vorstand der
RAG Greizer Land (Entscheidungsgremium) am 12.05.2026 beschlossen.
Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung muss zusätzlich bis spätestens zum 22.05.2026 der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Greizer Land) und den Letztempfängern (Vorhabenträger) erfolgen. Der Vertragsabschluss erfolgt nur nach vollständiger Vorlage aller Nachweise und Unterlagen, die durch die RAG im Rahmen der Projektprüfung abgefordert werden. Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Greizer Land können die Kleinprojekte durch die Vorhabenträger umgesetzt werden. Eine Antragstellung auf vorzeitigen Vorhabenbeginn ist nicht möglich.
Das Projekt muss bis zum 15.10.2026 umgesetzt sein. Die Vorhabenträger haben mit Abschluss des
Projektes einen (einfachen) Verwendungs- und Durchführungsnachweis bis spätestens zum 15.10.2026
bei der RAG Greizer Land einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an die
Letztempfänger erfolgt nach positiver Verwendungsnachweisprüfung durch die RAG Greizer Land bis
spätestens 25.11.2026.
Alle zur Antragstellung und Umsetzung der Kleinprojekte erforderlichen Abstimmungen sowie
Schriftverkehr (z.B. Antragsdokumente, Anlagen, Verwendungs- und Durchführungsnachweise) sind
von den Letztempfängern ausschließlich mit der RAG Greizer Land bzw. dem vom Erstempfänger
beauftragten Regionalmanagement zu führen. Die notwendigen Formulare und Anlagen stehen auf der
Internetseite der RAG zum Download bereit.
4. Beratung zur Antragstellung und Umsetzung
Die RAG Greizer Land steht allen Interessenten gerne als beratende Stelle für Auskünfte rund um die
Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2026, den Zielstellungen der RES
„Greizer Land“ 2023-2027 sowie dem Verfahren zur Projektauswahl und -umsetzung gerne zur
Verfügung. Sofern nicht anders bekannt gegeben, können Anfragen bis zum 07.04.2026 ebenso an das
Regionalmanagement der RAG Greizer Land gestellt werden:
Regionalmanagement RAG Greizer Land
c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Str. 19
07545 Gera
Telefon: 0365 83304-18, E-Mail: t.oertel@wfg-ot.de
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