ZV TAWEG informiert: +++ ACHTUNG: Trinkwasser-Abkochgebot in Ortsteilen Wildetaube, Altgernsdorf, Dittersdorf, Zickra, Tschirma +++

Behördlich wurde regional ein Abkochverbot wegen Keimbelastung angeordnet (Screenshot: ZV TAWEG).

(Greiz). Der Zweckverband (ZV) Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Weiße Elster (TAWEG) informiert auf seiner Website über ein bestehendes Abkochverbot. Wie immer hielt es der TAWEG- Verbandsvorsitzende, der Greizer BM Alexander Schulze, nicht für nötig, einen Medienverteiler einzurichten und alle Medien darin zu berücksichtigen.

Sehr geehrte Kunden,

aus aktuellem Anlass wurde durch das Gesundheitsamt im Landratsamt Greiz für Teile der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage ein

ABKOCHGEBOT

ausgesprochen.
 
Betroffene Bereiche:

Ortsteile Wildetaube, Altgernsdorf, Dittersdorf, Zickra, Tschirma

Bürgerinformation zum Abkochgebot

Das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband TAWEG haben mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot veranlasst. Die wichtigsten Informationen können Sie hier nachlesen.

Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Betroffen sind die Ortsteile Wildetaube, Altgernsdorf, Dittersdorf, Zickra, Tschirma.

Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.

Macht das Wasser krank?

Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Welcher Keim wurde gefunden?

Es handelt sich um einen Indikatorkeim, der auf eine mögliche Verunreinigung hinweisen könnte. Um ein Gesundheitsrisiko komplett auszuschließen, haben wir weitere Untersuchungen veranlasst. Unsere Trinkwasserqualität hat einen sehr hohen Standard – selbst bei minimalen Auffälligkeiten müssen Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet werden.

Woher kommt der Keim?

Die Ursache des Keims ist uns bislang nicht bekannt. Grundsätzlich können die Ursachen vielfältig sein: Kontaminierte Rohre (zum Beispiel durch Bauarbeiten), Erde, die an undichten Leitungsübergängen hineingelangt ist oder tiefgreifende Wurzeln, die Rohre beschädigen, sind nur einige Beispiele.

Kann man sich mit dem Wasser noch Waschen?

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern Ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sowie das Waschen von Obst und Gemüse verwenden?

Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z. B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?

Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82° C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen genutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Falle nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder zum Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80° – 85° für die Frischwasser-Klarspülung)

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82° C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?

Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder und Schwangere besondere Maßnahmen?

Nein, Kinder und Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen?

Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z. B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.

Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten?

Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Greiz auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend.

Quelle: Ihr Zweckverband TAWEG | 22.09.2025 hier

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