Marstallcenter – Meine Rede zur Stadtratssitzung am 26.03.2025 (Stadträtin Cornelia Tristram -AfD)

Jeder weiß, dass ich gegen den Bau eines Einkaufszentrums auf unserem wertvollen Marstallgelände bin. Meine Stadtratsfraktion, die AfD-Bürgerfraktion, ist sich diesbezüglich einig. Die Fraktion hat sich zudem mit den 89 engbeschriebenen Seiten erstklassiger Statements der Bürgerschaft auseinandergesetzt. Diese gehen von Ideen zur Nutzung der Remise, über ein mittleres Hotel mit rückwärtiger Tiefgarage bis hin zu öffentlichen Toiletten. Ebenso wäre der Marstall laut unserer Greizer als vorzüglicher Ort für Veranstaltungen, Sitzgelegenheiten, Parkplätze, Wasserspiele, einem Kneipp-Wasser-Tretbecken mit kleiner Wasserstraße, ebenso für die Schaffung von Begegnungsräumen, einem Spielecenter für Kinder oder für eine überdachte Skaterbahn geeignet, wie ihn sich die Jugendlichen schon seit Jahrzehnten wünschen. Aber keinesfalls für ein Einkaufscenter! Das dort – meinem Verständnis nach – laut Einzelhandelskonzept und Baugesetzbuch ohnehin nicht gebaut werden darf.

Laut Aussage zur Bürgerversammlung schreibt das Einzelhandelskonzept angeblich vor, dass ein neues Einkaufcenter nur dort gebaut werden darf, wo es jetzt geplant ist. Dagegen wird auf Seite 17 genau das Gegenteil ausgesagt. Bezug genommen wird dabei auf § 34 Baugesetzbuch. In Letzterem steht schon in Absatz 1, dass „das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden darf“. Dieser massive Bau – über einen kompletten Straßenzug hinweg – tut dies aber. Denn „das Vorhaben zerstört die Geschlossenheit und den städtebaulichen Zusammenhang der Greizer Residenzkultur“. Das wiederum steht es auf Seite 4 der Anlage 6, die zu den Unterlagen für uns Stadträte gehört.

In § 34 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) findet man auch die Vorschrift, dass das Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale – bereits vorhandene – Versorgungsbereiche haben darf. Unser überaus wichtiges Einzelhandelskonzept erläutert diesen Absatz des BauGB wie folgt:

Es darf nichts gebaut werden, dessen Warenangebot Sortimente umfasst, die schon vorhanden sind und die Funktionsweise des bereits bestehenden Versorgungsbereiches in diesem Sortiment gefährden könnte.

Da fallen mir sofort Bäcker, Fleischer, Teeladen und auch unser Geflügelladen ein. Weil auch Friseur und Gastronomie im Marstallcenter geplant sind, kommen diese Bereiche ebenso zum Tragen. Wer glaubt, dass die bereits bestehenden Unternehmen durch die entstehende Konkurrenz nicht gefährdet sind, sondern diese schönredet und hofft, dass alle profitieren, hat die Wörter Marktwirtschaft und Konkurrenz leider nicht verstanden.

Ebenso darf von der Größe der zukünftigen Verkaufsflächen her keine Unverhältnismäßigkeit zum bisherigen Versorgungsbereich bestehen. Es darf davon auch keinen Kaufkraftabfluss des bisherigen Versorgungsbereiches geben. Beides ist aber mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben.

Aber jetzt kommt das Eigentliche und Aussagekräftigste: Hat der bereits betroffene Versorgungsbereich Vorschädigungen wie Ladenleerstand, geringe städtebauliche Qualität, niedrige Aufenthaltsqualität des Stadtraums und eine geringe Einzelhandelsdichte, die zwangsläufig schädliche Auswirkungen auf zentrale – bereits bestehende – Versorgungsbereiche erwarten lässt, ist das neue Vorhaben bauplanrechtlich unzulässig! So steht es im Einzelhandelskonzept und ist zwingend bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Kommentar: Leider wurde mein Vortrag nicht berücksichtigt. Im Normalfall hätte man diese Erkenntnisse gemeinsam prüfen müssen, bevor man dem Investor grünes Licht gibt. Also das Projekt weitergeht. Ich vermute, dass kann unserer Stadt noch teuer zu stehen kommen. Uns drängt nicht, also wäre eine Zurückverweisung in die entsprechenden Ausschüsse die einzig richtige Entscheidung gewesen. Ein Bürgerentscheid wird hoffentlich nicht ausbleiben. Bis dahin werden weitere – völlig unnötige – Kosten generiert, die im Zweifelsfall an uns Steuerzahlern hängen bleiben.

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