Leser fordern mehr Informationen zur (Kommunal-) Politik im HBV. Aber gerne.

Bei der Haushaltsituation von Greiz ist die "Flagge halbmast" offenbar angebracht.

(Greiz). Seit April ist unsere Online-Regionalzeitung „Heimatbote Vogtland (HBV)“ jetzt am Start. Die Redaktion freut sich sehr, dass unser Informationsangebot so gut angenommen wird. Wir haben politischen Themen keinen Vorzug gegeben, da wir dachten, es interessiert die Bürger nicht. Da dachten wir falsch, wie wir nun aus Anrufen wissen. Von Beginn an war dieses Bürger-/Medienprojekt darauf ausgelegt, möglichst eine breite Meinungsvielfalt zu bieten. Das Online-Medium HBV stand und steht allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen sowie auch und vor allem den öffentlichen Verwaltungen für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Man kann HBV ignorieren- ob das hilfreich ist, wird sich zeigen.

Wir kommen dem öffentlichen Auftrag der Presse nach, die in § 3 Thüringer Pressegesetz (TPG) wie folgt definiert ist: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichen Interesse

  • Nachrichten beschafft und verbreitet,
  • Stellung nimmt,
  • Kritik übt oder auf andere Weise
  • an der Meinungsbildung mitwirkt.

Dies tun wir zweifellos- und zwar in allen vier Punkten. Wobei speziell der erste bis dritte Punkt im Landkreis Greiz bei einem Bürgermeister (BM) sowie dem Landrat (LR) wohl sauer aufstößt. Transparenz ist nicht so das Ding in Greiz. Gewöhnt ist man dort offenbar eher Selbstbeweihräucherung im Bürgermagazin (mit vielen Porträts des BM) oder im Kreisjournal mit eigenen Kommentaren, wie toll man doch ist. Dies betrifft aber tatsächlich nur einzelne Personen.

Wir hatten alle Bürgermeister der Städte und Gemeinden im nordöstlichen Vogtland (Landkreis Greiz und Vogtlandkreis) angeschrieben. Der Bitte um Weitergabe an die Fraktionen sind weder der Greizer Bürgermeister Alexander Schulze (parteilos, ohne CDU nicht im Amt) noch Landrat Dr. Ulli Schäfer (CDU) nachgekommen. In der Stadt Greiz (dem Sitz unserer Redaktion) haben wir sogar die Fraktionen im Stadtrat nochmals separat angeschrieben. Bisher haben – fast schon erwartungsgemäß – nur die AfD-Bürgerfraktion und die Fraktion IWA-Pro Region reagiert . Wir haben allen eine konstruktive Zusammenarbeit angeboten- und das meinen wir ernst. Unsere Redaktion hat – offenbar im Gegensatz zu manchem Vollzeit- Kommunalpolitiker in Greiz – keinen „Nasenfaktor“. Wir machen keine Hofberichterstattung, aber auch keine Pressearbeit „nach Nase“. Wie es richtig funktioniert, beweisen Städte sowie das Landratsamt im Vogtlandkreis sowie dort ansässige Vereine. Dafür vielen Dank. Auch im Landkreis Greiz haben ganz normale Bürger inzwischen entdeckt, dass ihre Fotos und Beiträge bei uns sehr willkommen sind. Spiegeln sie doch die Vielfalt an Angeboten in unserem Vogtland wider. Davon gerne mehr.

In der Stadt Greiz grenzt man dagegen den Heimatbote Vogtland komplett aus – oder selektiert bei den Pressemeldungen (Landkreis Greiz). Das verstößt zum einen gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Zum anderen gegen den in § 4 Absatz 4 TPG normierten Rechtsanspruch, wonach amtliche Bekanntmachungen (und als solche sind Pressemitteilungen zu betrachten) nicht später als den Mitbewerbern zugeleitet werden dürfen. Dies nur zur Erinnerung an die Behördenleiter/ Pressestellen.

Bisher hätten wir als Redaktion manche Dinge gern schneller veröffentlicht. Wir fühlten uns aber der der Fairness verbunden. Will heißen: In der Regel haben wir – auch bei Leserzuschriften – zuerst recherchiert. D.h. bei den Betroffenen via Presseanfrage nachgefragt (wobei die Rückantworten z.T. unterirdisch waren) und dann beide Sichtweisen gegenübergestellt. Wer aber als öffentliche Verwaltung die Presse ausgrenzt, handelt nicht rechtskonform – und schon gar nicht fair. Stadt wie Landkreis Greiz sind erkennbar nicht an einem konstruktiven Zusammenarbeit interessiert. Insofern werden wir bei den ausgrenzenden Verwaltungen Stadt Greiz sowie Landkreis Greiz unsere Zurückhaltung aufgeben.

Im Sinne der Meinungsfreiheit werden wir daher Leserbriefe (als Teil der öffentlichen Meinungsbildung) künftig veröffentlichen. Dabei behalten wir uns Kürzungen vor, sofern dies aus rechtlichen Gründen zum Schutz der Redaktion wie auch der Autoren geboten erscheint. Mit Blick auf die Sorgfaltspflicht der Presse (§ 5 TPG) wird die Redaktion aber weiter die den Umständen nach gebotene Sorgfalt bezüglich der Prüfung auf Inhalt, Herkunft und sachliche Richtigkeit beachten. Wir behalten uns daher weitere Recherchen und Presseanfragen vor, die sodann zu weiteren Artikeln führen können.

Der aktuell hereinprasselnden vielfältigen Kritik über den Zustand in der Stadt Greiz (nach vollmundigen Wahlversprechen) werden dann vermutlich einige Behördenleiter hinterher hecheln. Denn wir werden mit Glossen und anderen Stilmitteln dafür sorgen, dass die Leser etwas zum schmunzeln haben. Das bleibt hängen, das wird weitererzählt. Wie gut das für das Image der Amtsträger ist, bleibt abzuwarten. Wer ausgrenzt und ignoriert (übrigens nicht nur den HBV als Medium, sondern auch Personen und Personengruppen in politischen Gremien), darf nicht erwarten, dass sanft mit ihm umgegangen wird. Wie bestellt, so geliefert.

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