Landkreis Greiz lobt auch 2025 den Denkmalschutzpreis aus

(Greiz) Wie das Landratsamt in einer Pressemeldung mitteilte, lobt der Landkreis Greiz auch in diesem Jahr den Denkmalschutzpreis aus. Bis 16. Juni 2025 nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde Bewerbungen entgegen. Vorschlagsberechtigt sind Eigentümer, Bauherren, Architekten, Handwerksbetriebe, Vereine, Gemeinden, die Untere Denkmalschutzbehörde und der Denkmalbeirat des Landkreises Greiz. Im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzpreis werden erste, zweite und dritte Geldpreise sowie ideelle Preise verliehen. Eine Jury entscheidet über die Prämierungen.

Öffentlichkeit für Denkmalschutz sensibilisieren
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalschutzpreises soll die breite Öffentlichkeit auf
das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes
aufmerksam gemacht werden. Ziel des Denkmalsschutzes ist es, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Kulturdenkmale (einschließlich archäologischer Kulturdenkmale) als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, sie sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können.

Mit der Preisauslobung sollen private Denkmaleigentümer auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe in der Denkmalpflege hingewiesen werden. Handwerker sollen auf das vielfältige und in jeder Weise lohnende Aufgabengebiet der Denkmalpflege aufmerksam gemacht und motiviert werden, sich an den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren für denkmalpflegerische Aufgaben zu qualifizieren.

Das Anmeldeformular zur Bewerbung für den Denkmalschutzpreis 2025 ist auf der Website
www.landkreis-greiz.de veröffentlicht. Ausführliche Informationen dazu erfolgen auch in der April-Ausgabe des Kreisjournals Landkreis Greiz.

LRA- Pressemitteilung Nr. 54 vom 16. April 2025

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