Veterinäramt erlässt weitere Allgemeinverfügung zum Schutz gegen
Geflügelpest. Bedingungen zur Durchführung unter anderem von Geflügelausstellungen
(Greiz). Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz hat zum Schutz
gegen die aktuell in Deutschland grassierende Geflügelpest eine weitere Allgemeinverfügung
erlassen. Diese regelt unter anderem, dass ab 6. November in den ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszonen bis auf Widerruf keine Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen
gehaltenen Vögeln durchgeführt werden dürfen.
Außerhalb dieser Zonen sind
Geflügelausstellungen und Veranstaltungen anderer Art zu Schauzwecken erlaubt, soweit
sie in geschlossenen Räumen stattfinden. Zudem dürfen Geflügel und gehaltene Vögel
(außer Tauben) nur bei regionalen und überregionalen Veranstaltungen ausgestellt werden,
wenn der Tierhalter (Aussteller) eine Eigenerklärung abgibt, unter anderem dazu, dass seine
Tiere keine Anzeichen einer Infektion zeigen.
Die Allgemeinverfügung geht nicht auf ein weiteres Ausbruchsgeschehen im Landkreis Greiz
zurück, sondern folgt einem Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
Arbeit und Familie. Sie ist, ebenso wie das Formular zur Eigenerklärung des Vogelhalters,
auf der Homepage des Landkreises Greiz unter https://www.landkreisgreiz.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
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