Absage „Tuning-Treffen“: Was ist der Grund? Greizer Bürgermeister will nun „sorgfältig prüfen“ und erbittet Fristverlängerung

Die zweite Presseanfrage zum Thema "Tuning-Treffen" (Auszug) kann der Bürgermeister nicht ad hoc beantworten. Am 6.5.2025 weiß die Öffentlichkeit mehr.

(Greiz). Die Online-Regionalzeitung Heimatbote Vogtland (HBV) packt auch „heiße Eisen“ an. So z.B. die Absage des Tuning-Treffens in Greiz. Die Antwort auf unsere erste Presseanfrage zu diesem Thema fiel – nach mehrfachen Mahnungen – seitens des Greizer Bürgermeisters Alexander Schulze sehr schmallippig aus (HBV berichtete bereits). Entsprechend Thüringer Presserecht fragte unsere Redaktion nochmals bei der Stadtverwaltung Greiz nach.

Nach der sehr unbefriedigenden Antwort auf die erste Anfrage folgte ein Pressegespräch mit dem geschockten Veranstalter Marcel Callies. Dieser übergab der Redaktion den angeblichen „Bescheid“. Danach hatte die Redaktion noch mehr Fragen als Antworten und setzte mit einer zweiten Presseanfrage nach.

Nach Gegenrecherche hatte unsere Redaktion mehr Fragen als Antworten.

Die dort formulierte Frist 29.04.2025 um 12.00 Uhr ließ Bürgermeister Alexander Schulze (parteilos, durch Liste CDU/Gemeinsam für Greiz im Amt) zwar verstreichen, bat aber schriftlich um Fristverlängerung:

Die Frist wurde selbstverständlich gewährt. Zumal die Redaktion sehr gespannt ist, welche Gründe da kommen. Denn am 1.5.2025 ist ein „Automarkt“ möglich. Unter naiver Betrachtung sind für die meisten Autos eben Autos. Wer das eine will, muss das andere mögen. Oder simpler formuliert: Gleiches Recht für alle.

Automarkt am 1.5.2025 ist möglich.

In eigener Sache: Presseanfragen sollen unter anderem „Fake-News“ und Gerüchte verhindern

Das Anpacken von „heißen Eisen“ honorieren unsere Leser inzwischen durch entsprechende Zugriffszahlen auf unsere Website. Aber auch durch eigene Anfragen an die HBV- Redaktion- telefonisch oder per Leserbrief. Wir als Redaktion halten uns dabei immer strikt an das Thüringer Pressegesetz. Bevor wir berichten, wollen (und müssen!) wir den Sachverhalt umfassend recherchieren. Dazu gehört, allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das ist die gesetzliche Pflicht der Presse. Umgekehrt besteht für Behörden jedoch die Pflicht, der Presse Auskunft zu erteilen. Wir bleiben an diesem Thema dran.

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